Saldosteuer

Es gibt keine Vorgabeeinstellung, ob die Buchhaltung normalbesteuert oder saldobesteuert durchgeführt wird. Das Verhalten der MWST-Buchungen wird durch die bestehenden, bzw. nicht bestehenden Verknüpfungen zwischen „Konti" und „MWST-Sätze" im Fenster „Konti" gesteuert. Für die Saldobesteuerung darf diese Verknüpfung nicht bestehen, da ansonsten der MWST-Betrag nicht korrekt berechnet wird. Es besteht nämlich ein Unterschied in der Berechnungsweise.

Wenn Sie saldosteuerpflichtig sind, so müssen Sie folgendes beachten:

Sie dürfen im Fenster „Konti" keinen MWST-Satz für ein MWST-pflichtiges Ertragskonto erfassen. Eine Verknüpfung zwischen MWST-pflichtigen Konti und MWST-Sätzen darf nicht bestehen!

Ein MWST-befreites Ertragskonto kann (muss aber nicht) mit einem MWST-Satz von 0% verknüpft werden.

Geben Sie die Beträge in „Buchungen" immer als Brutto-Beträge ein. Die Funktion „Saldobesteuerung" (Menü „Extra") zieht dann den MWST-Betrag von den Ertragskonti ab, wenn Sie den Befehl wählen.

Erfassen Sie nachträglich Buchungen für einen Zeitraum, für den bereits eine Saldobesteuerung vorgenommen wurde, müssen Sie die bereits erzeugte Saldosteuerbuchung löschen und die Berechnung erneut durchführen lassen.

Die erzeugte Saldosteuerbuchung kann gelöscht, aber nicht mehr geändert werden. Der Befehl „Saldobesteuerung" kann auch mehrmals gewählt werden.

Sie müssen den Befehl „Saldobesteuerung" mehrmals wählen, wenn Sie mehrere Ertragskonti haben.

Wenn Sie mehrere Saldosteuersätze haben, dann müssen Sie auch mehrere Ertragskonti anlegen und die Erträge immer auf das korrekte Ertragskonto buchen. Haben Sie zwei Prozentsätze (z. B. „0%" und „5.6%"), dann müssen Sie auch zwei Ertragskonti haben.

Beim Erfassen mehrerer Ertragskonti für die Saldobesteuerung empfehlen wir, den Prozentsatz auch in die Bezeichnung des Kontos zu schreiben, damit dieser immer sichtbar ist (Assistent, Infobereich), z. B. „Ertrag Verkauf 0%".

Mit dem Befehl „Saldobesteuerung" (Menü „Extra") wird für alle Umsätze innerhalb einer angegebenen Zeitspanne eines Kontos die Mehrwertsteuer berechnet und verbucht. Die Berechnung des Steuerbetrages erfolgt zweimal im Jahr (Ende Juni und Ende Dezember). LoopsFinanz berechnet den fälligen Steuerbetrag und verbucht diesen. Die erzeugten Saldosteuerbuchungen können gelöscht und neu erzeugt, aber nicht von Hand verändert werden.

Dialogfenster „Saldobesteuerung"

Folgende Felder finden Sie im Dialogfenster „Saldobesteuerung":

  1. Umsatzberechnung - Zeitspanne – Geben Sie hier ein, welche Zeitspanne für die Umsatzberechnung berücksichtigt werden soll. Es reichen auch die Kürzel „H1" und „H2", damit LoopsFinanz die korrekten Halbjahre schreibt.
  2. Umsatzberechnung - Konto – Geben Sie hier ein, von welchem Konto die Mehrwertsteuer berechnet und verbucht werden soll. Die Saldosteuerbuchung muss für jedes Ertragskonto einzeln durchgeführt werden.
  3. Buchung Datum – Geben Sie hier das Buchungsdatum der Saldobesteuerung ein.
  4. Buchung Text – Geben Sie hier den Buchungstext für die Buchung ein.
  5. Buchung MWST-Satz – In diesem Feld geben Sie den Ihnen bewilligten Saldosteuersatz ein.