Vorschuss und Lohnpfändung

Bei diesem Vorschuss werden vom Nettolohn direkt Beträge abgezogen (ohne Gegenleistung) oder die Beträge mit einer Gegenleistung verrechnet (z.B. Kantinenessen). In beiden Fällen erfolgt keine Rückzahlung vom Arbeitgeber. Der Vorschuss dient hier als Lohnabzug mit oder ohne Gegenleistung.

Vorschuss ohne Gegenleistung

Eine Lohnpfändung ist die beste Art, wenn auch sehr unangenehm, um einen Vorschuss ohne Gegenleistung zu zeigen. Bei einer Lohnpfändung wird ein monatlich fälliger Betrag vom Lohn des Arbeitnehmers direkt abgezogen.

Gehen Sie bitte folgendermassen vor:

  1. Öffnen Sie das Fenster "Lohnarten" und klicken Sie auf das Pluszeichen, um eine neue Lohnart zu erfassen.

  2. Geben Sie im Feld "Nummer" die neue Nummer der Lohnart, im Feld "Bezeichnung" die Bezeichnung der Lohnart, in "Einheit" die Einheit ein (mt für Monat) und in "FiBu-Konto" das Buchhaltungskonto ein.

Lohnart für Lohnpfändung in LoopsLohn erfassen

  1. Klicken Sie auf das Häkchen, um die neue Lohnart zu sichern.

  2. Öffnen Sie das Fenster "Lohnlisten" und klicken Sie auf das Pluszeichen, um eine neue Lohnliste zu erstellen, oder doppelklicken Sie auf eine bereits bestehende Lohnliste, um diese zu ändern.

Tipp: Die zuletzt erfasste Lohnliste kann noch geändert werden. Alle vorherigen sind gesperrt. Sobald Sie die letzte Lohnliste löschen, ist die "vorletzte" wieder editierbar.

Tipp: Basen dürfen der Lohnart nicht zugewiesen werden, weil der Betrag direkt vom Nettolohn abgezogen werden muss.

  1. Klicken Sie auf den Knopf "Lohn erzeugen" und erzeugen Sie für den gewünschten Mitarbeiter eine Lohnzahlung.

  2. Wählen Sie den Mitarbeiter und anschliessend die neu erfasste Lohnart aus.

  3. Geben Sie den Betrag, der abgezogen werden soll, ein (z.B. "-500.00"). Bitte Minuszeichen nicht vergessen, da der Betrag natürlich vom Lohn abgezogen werden soll.

Lohnpfändung mit negativem Betrag in der Lohnliste

  1. Klicken Sie auf das Häkchen, um die Lohnliste zu sichern.

Vorschuss mit Gegenleistung

Kauft ein Mitarbeiter Ware von der eigenen Firma, geht er für das Mittagessen in die Firmenkantine, oder zahlt er Miete für einen Firmenparkplatz, können diese Beträge direkt vom Lohn abgezogen werden.

Das Vorgehen beim Erfassen einer neuen Lohnart und der Verwendung in der Lohnliste ist fast identisch mit einer Lohnpfändung ("Vorschuss ohne Gegenleistung"). Einziger Unterschied ist, dass die Bezeichnung der Lohnart ändert. Geben Sie zum Beispiel eine Bezeichnung ein, wie "Firmenkantine" oder "Warenbezug Firma", so kann nachvollzogen werden, weshalb die Beträge vom Lohn abgezogen wurden und wofür diese Lohnarten dienen.

Auch die Einheit sollte nicht "mt" (Monat), sondern zum Beispiel "Essen" oder "Stk." sein. Jeder Anwender kann diese Definitionen selber wählen.

Der Betrag wird dann immer nach dem Nettolohn und vor der Auszahlung aufgelistet in der "Lohnabrechnung", "Monatsabrechnung" oder "Jahreslohnkonti".