Im Fenster „Lohnarten" (Menü „Erfassen", Befehl „Lohnarten") können Sie die Lohnarten festlegen, die Sie in Ihrer Lohnbuchhaltung verwenden wollen. Unterschiedliche Lohnarten sind z. B. Monatslohn und Stundenlohn, Spesen, Gratifikationen, Provisionen, Kinderzulagen etc.
Ausserdem können Sie mehrere Bestandteile einer Lohnart definieren. Diese werden dann in der Lohnabrechnung angezeigt. So kann z. B. der Stundenlohn in Grundlohn und Ferienzulage aufgeteilt werden.
Mit LoopsLohn wird ein vordefinierter Lohnartenstamm mit 131 Lohnarten mitgeliefert, denen auch schon die gesetzlich vorgeschriebenen Basen zugeordnet wurden.

Benötigen Sie noch zusätzliche Lohnarten, können Sie diese in diesem Fenster anlegen und bestimmen, welche Basen welcher Lohnart zugeordnet werden, d. h. Sie definieren die Pflichtigkeit der einzelnen Lohnarten. Der Monatslohn ist z. B. AHV-, ALV-, Bruttolohn (BL)-, Krankenkassen-, Pensionskassen-, Quellensteuer- und Suva-pflichtig. Die Lohnart „Kinderzulage" wird dagegen nur für die Berechnung von Bruttolohn und Quellensteuer herangezogen.
Tipp: Sie sollten neue Lohnarten nicht von Grund auf neu erfassen sondern suchen Sie sich eine bestehende Lohnart aus, die der neuen am nächsten kommt, duplizieren (Menü „Bearbeiten", Befehl „Eintrag duplizieren") Sie diese und passen Sie dann die neue Lohnart Ihren Wünschen an.
Im Fenster „Lohnarten" finden Sie einige Abkürzungen in den Bezeichnungen:
| Abkürzung | Bedeutung |
|---|---|
| MV-Taggeld | Militär-Versicherung Taggeld |
| KA/SW/ML | Kurzarbeit/Schlechtwetterentschädigung Monatslohn |
| KA/SW/SL | Kurzarbeit/Schlechtwetterentschädigung Stundenlohn |
| AHV | Alters- und Hinterlassenenversicherung |
| IV | Invalidenversicherung |
| EO | Erwerbsersatzordnung |
| ALV | Arbeitslosenversicherung |
| BUV | Betriebsunfallversicherung |
| NBUV | Nichtbetriebsunfallversicherung |
| PK | Pensionskasse |
| BVG | Berufliche-Vorsorge-Gesetz |
| KK | Krankenkasse |
| UVG | Unfallversicherungsgesetz |
| QSt | Quellensteuer |
| Res | Reserve (nicht genutzte Basis) |
| Suva | Schweizerische Unfall- und Versicherungsanstalt |
| BL | Bruttolohn (Lohnart wird zum Bruttolohn addiert) |
| LAW | Lohnausweis (Lohnart wird im Lohnausweis ausgewiesen) |
Benötigen Sie eine zusätzliche Lohnart, gehen Sie folgendermassen vor:

Hier weitere Informationen zu einigen Feldern:
Menge -- Geben Sie hier eine Menge ein, dann wird diese als Vorgabewert benutzt, wenn Sie in „Lohnlisten", im Bereich „Lohnzahlungen" diese Lohnart auswählen. Normalerweise ist die Menge für einen Monatslohn „1".
Ansatz -- Geben Sie hier den Ansatz ein (das ist der CHF-Betrag), dann wird dieser als Vorgabewert benutzt, wenn Sie in „Lohnlisten", im Bereich „Lohnzahlungen" diese Lohnart auswählen.
ist Kinderzulage (FAK) -- Aktivieren Sie diese Option, wenn Sie möchten, dass die Zahlung der Lohnart in die Auswertung der „Familienausgleichskasse (FAK)" (Menü „Auswerten") einfliessen soll. Standardmässig fliesst nur die Lohnart 3000 „Kinderzulage" in diese Auswertung.
ist Nettolohn -- Aktivieren Sie diese Option, wenn Sie möchten, dass sich eine Lohnart als Nettolohn verhält. LoopsLohn berechnet dann automatisch den Bruttolohn und die entsprechenden Abzüge. In der Auswertung „Lohnabrechnung" erscheint dann vor dem Bruttolohn die Information „Netto/Brutto-Aufrechnung".
geringfügiges Einkommen -- Aktivieren Sie diese Option, wenn Sie möchten, dass eine Lohnart selbständig die Abzüge berechnet, sobald ein Mitarbeiter mit dieser Lohnart mehr als CHF 2'300.-- erhalten hat.
Tipp: Wenn Sie einem Mitarbeiter eine Lohnart mit der Definition „geringfügiges Einkommen" auszahlen und zusätzlich noch andere Lohnarten, dann wird die Grenze des geringfügigen Einkommens (CHF 2'300.-- / Jahr) auch für die anderen Lohnarten berücksichtigt und erst bei einer Überschreitung der Grenze werden die Abzüge berechnet.
Tipp: Sobald eine Lohnart für eine Lohnzahlung benutzt wurde, können die Optionen „ist Kinderzulage (FAK)", „ist Nettolohn" und „geringfügiges Einkommen", sowie die Basen nicht mehr geändert, oder gelöscht werden. Sie können jederzeit neue Lohnarten erzeugen. Es gibt keine Einschränkung in der Menge von Lohnarten.
Tipp: Die „Nummer" und „Bezeichnung" kann jederzeit geändert werden. Natürlich kann die Nummer einer Lohnart nur einmal verwendet werden.
Weisen Sie der Lohnart die notwendigen Basen und evtl. Bestandteile zu. Klicken Sie dazu in die Liste „Basen" und klicken Sie auf das Pluszeichen unterhalb der Liste.
Daraufhin erscheint in der Liste ein neues Feld. Sie können dort jetzt entweder die gewünschte Basis eintippen oder durch die bereits definierten Basen blättern, indem Sie die Pfeiltasten „Nach oben" und „Nach unten" drücken. Im Assistenten sehen Sie alle verfügbaren Basen.

Sie können bestehende Lohnarten auch bearbeiten. Um zu einer Lohnart eine neue Basis oder einen neuen Bestandteil hinzuzufügen, gehen Sie folgendermassen vor:
Tipp: Sobald eine Lohnart für eine Lohnzahlung benutzt wurde, können die Optionen „ist Kinderzulage (FAK)" und „ist Nettolohn", sowie die Basen nicht mehr geändert, oder gelöscht werden. Sie können jederzeit neue Lohnarten erzeugen. Es gibt keine Einschränkung in der Menge von Lohnarten.
Im Bereich „Notizen" können Sie einer Lohnart eine Notiz hinterlegen, welche beim Erzeugen einer Lohnliste automatisch eingefügt wird. Die Notiz wird auf der „Lohnabrechnung" und „Monatsabrechnung" ganz unten auf der Abrechnung ausgedruckt.

Die Notiz einer Lohnart können Sie jederzeit einfügen, ändern oder löschen. Dank den Angaben „Von" und „Bis" können Sie bestimmen, in welchen Lohnlisten die Notiz erscheinen soll. Im Fenster „Lohnlisten" (Bereich „Notizen") kann eine automatisch erzeugte Notiz auch geändert oder gelöscht werden.
Tipp: Im Fenster „Lohnarten" sind die Notizen global gültig für alle Mitarbeiter, welche diese Lohnart erhalten. Individuelle Notizen für einen Mitarbeiter können Sie im Fenster „Anstellungen", im Bereich „Notizen" hinterlegen.
Über das Fenster „Lohnarten" können Sie eine Übersicht über alle Lohnarten ausdrucken. Diese enthält alle Daten, die auch in der Liste ersichtlich sind.
Um eine solche Übersicht zu drucken, müssen Sie das Fenster „Lohnarten" öffnen und den Befehl „Drucken" wählen.

Passt ein Ausdruck nicht auf ein Blatt, verkleinert LoopsLohn automatisch die Spalten. Dies kann dazu führen, dass Spaltentitel verkürzt ausgedruckt werden. Um dies zu verhindern, können Sie im Fenster „Papierformat" (Mac: Menü „Ablage", Befehl „Papierformat") im Textfeld „Grösse" den Ausdruck verkleinern (z. B. auf 90%). Unter Windows ist die Skalierungsmöglichkeit abhängig vom installierten Druckertreiber.
Sie können die Abstände der Spalten im Ausdruck auch verändern, indem Sie vor dem Drucken die Spalten in der Liste auf die gewünschte Grösse einstellen:
Neue Lohnarten können jederzeit erfasst werden. Im Lieferumfang von LoopsLohn sind bereits 132 Lohnarten enthalten, aber dennoch hat jeder Anwender noch eigene Bedürfnisse. Es gibt zwei Arten eine neue Lohnart zu erfassen: Entweder alle Angaben von Hand neu eingeben oder eine bereits bestehende Lohnart duplizieren.
Das Duplizieren von Lohnarten hat den grossen Vorteil, dass die Pflichtigkeit einer bereits bestehenden Lohnart übernommen wird. Mit der Pflichtigkeit ist die Zuordnung der Basen zur Lohnart gemeint. Die Basen sind notwendig, damit die Abzüge und Löhne korrekt berechnet werden können. Beispiele von Pflichtigkeiten:
Tipp: Bitte ändern Sie die Zuweisung der Basen der Lohnarten nur dann, wenn Sie absolut sicher sind, dass die Änderungen korrekt sind. Die vorgegebenen Lohnarten sind von uns geprüft und getestet worden und stammen ebenfalls noch von der ursprünglichen Suva-Prüfung.
Gehen Sie bitte folgendermassen vor um eine Lohnart zu duplizieren:
