Lohn nach Austritt

In der Version 4.5.0.0 wurde eine Funktion eingeführt: Ausgetretene Mitarbeiter können auch später eine Lohnzahlung erhalten, wobei die neue Lohnliste chronologisch in die bereits gespeicherten Lohnlisten eingefügt wird. Der Mitarbeiter darf ausserdem in neueren Lohnlisten keinen Lohn erhalten haben. Hier ein Beispiel:

  1. In „Lohnlisten" finden sich Einträge bis und mit April 04.2022.
  2. Die Mitarbeiter „Ganz, Heinz" und „Egli, Anna" haben ein Austrittsdatum „28.02.2022" im Fenster „Anstellungen".
  3. Die beiden Mitarbeiter sind nicht mehr in den Lohnlisten 03.2022 und 04.2022 vorhanden.
  4. Für 02.2022 muss jetzt noch ein Nachtrag erfasst werden, da beide Personen nachträglich eine Gratifikation erhalten.

Lohnzahlung nach Austritt

Gehen Sie bitte folgendermassen vor, um Personen, die bereits nicht mehr angestellt sind, noch rückwirkend innerhalb dessen Anstellungsverhältnis eine Lohnzahlung zu erfassen.

  1. Erfassen Sie die Lohnliste mit den Korrekturen/Änderungen/Anpassungen/Zusätzen. Das Lohndatum muss natürlich in der Vergangenheit liegen.
  2. Sobald Sie die Lohnliste speichern, erscheint eine Meldung:

Meldung beim Speichern einer rückwirkenden Lohnliste

  1. Klicken Sie auf „Sichern", um die Lohnliste zu speichern.
  2. Die neue Lohnliste wird jetzt chronologisch in der Liste der Lohnlisten abgespeichert. Das sieht dann so aus:

Chronologisch eingefügte Lohnliste im Fenster Lohnlisten

Tipp: Sobald die Lohnliste gespeichert wurde, kann sie nicht mehr verändert oder gelöscht werden! Nur die neueste Lohnliste (erste Zeile im Fenster Lohnlisten) kann geändert oder gelöscht werden.

Tipp: Mitarbeiter können nach dem Datum „Austritt" keinen Lohn erhalten. Die zusätzliche Lohnliste kann nur mit dem letztmöglichen Lohndatum erzeugt werden, zu welchem Zeitpunkt der Mitarbeiter angestellt war. Beispiel Austritt 30.04.xx entspricht dem Lohndatum 04.xxxx.