Im folgenden Beispiel zeigen wir Ihnen drei verschiedene Arten, um den 13. Monatslohn in LoopsLohn zu erfassen:
Dies ist die einfachste Variante, um diese Lohnart zu erfassen. Verwenden Sie dazu bei allen Mitarbeitern, die den 13. Monatslohn erhalten sollen, die Lohnart "1200 13. Monatslohn", um jeden Monat einen fixen Betrag zu überweisen.
Dieser Lohn ist ein fester Bestandteil der Zahlungen und sollte somit in den Lohnvorgaben erfasst werden. Erfassen Sie dazu bei den gewünschten Mitarbeitern im Fenster "Anstellungen" im Bereich "Lohnvorgaben" die Lohnart, damit sie automatisch in der Lohnliste durch Drücken auf "Lohn erzeugen" angelegt wird.
Da diese Zahlung nur zwei Mal im Jahr erzeugt wird, sollte sie nicht in den Lohnvorgaben erfasst werden. Die Erzeugung dieser Lohnliste geschieht mit Hilfe der Befehle "Anpassen" oder "Lohnzusatz" im Fenster "Lohnliste".
Gehen Sie bitte folgendermassen vor:
Öffnen Sie das Fenster "Lohnlisten" und klicken Sie auf das Pluszeichen, um eine neue Lohnliste zu beginnen.
Nehmen Sie die im Bild dargestellten Eingaben vor, klicken Sie auf "Lohn erzeugen" und erzeugen Sie für die ersten fünf Mitarbeiter eine Lohnzahlung.

Löschen Sie alle Lohnzahlungen ausser die Monatslöhne. Natürlich können Sie auch andere Lohnarten in der Liste belassen, wenn sie zum Bestandteil des 13. Monatslohns gehören.
Klicken Sie auf "Anpassen".
Das Fenster "Anpassen" wird geöffnet. In diesem Fenster können Sie bestimmen, wie die Lohnzahlungen in der Zahlungsliste behandelt werden sollen. Sie können alle oder nur aktivierte Löhne bearbeiten und die Menge und/oder den Ansatz anpassen. Geben Sie den Wert "50" im Feld "Ansatz" ein und klicken Sie auf "Anpassen".

Vorher:

Nachher:

Tipp: Mit dem Befehl "Anpassen" werden bereits erfasste Löhne in der Lohnliste angepasst. Es werden keine zusätzlichen Löhne erzeugt, nur die Beträge werden neu berechnet.
Dies ist die gängigste Art, den 13. Monatslohn zu zahlen: Basierend auf den geleisteten Lohnzahlungen von Januar bis Dezember wird der 13. ausgerechnet. Dies geschieht in LoopsLohn mit Hilfe des Befehls "Lohnzusatz" im Fenster Lohnliste.
Gehen Sie bitte folgendermassen vor:
Öffnen Sie das Fenster "Lohnlisten" und klicken Sie auf das Pluszeichen, um eine neue Lohnliste zu beginnen.
Nehmen Sie die im Bild dargestellten Eingaben vor.


Tipp: Wählen Sie nur Lohnarten aus, die wirklich gezahlt wurden.
Tipp: LoopsLohn berechnet für jeden Monat ein Zwölftel der in der Liste "Lohnarten" gewählten Lohnarten.
Tipp: Mit dem Befehl "Lohnzusatz" wird, basierend auf Lohnarten innerhalb eines bestimmten Zeitraums, ein neuer Lohnbestandteil in der Lohnliste erzeugt.
LoopsLohn berechnet die Abzüge dynamisch, das heisst, die Freibeträge und Mindest- und Höchstlöhne von Lohnabzügen werden jeden Monat berücksichtigt und die Abzüge dementsprechend angepasst und automatisch berechnet.
Denken Sie daran, am Anfang jedes Jahres alle Abzüge (Fenster "Lohnabzüge") und sonstigen Vorgabewerte zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Sobald Sie die erste Lohnliste für das neue Jahr erstellt haben, können Sie keine Lohnabzüge mehr ändern.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die richtigen Werte erfasst haben für die Lohnabzüge, können Sie natürlich auch eine Lohnliste erstellen und speichern. Anschliessend können Sie die Lohnabrechnungen oder alle anderen Auswertungen überprüfen. Sollten Sie noch Fehler finden, können Sie die bereits erstellte Lohnliste löschen, die Nachkorrekturen vornehmen und erneut einen Testlauf durchführen.
Die Regel für Lohnlisten lautet: Sobald Sie eine neue Lohnliste gespeichert haben, werden alle älteren Lohnlisten gesperrt und alle benutzten Lohnabzüge können nicht mehr verändert werden.
Beitragssatz (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite) 5.3% (Total 10.6%).
Die Zusammensetzung von 5.3% ist wie folgt:
Abzug ALV (siehe Lohnteile):
Es gibt zwei Bereiche für die Verdiensthöhe pro Jahr (Berechnungsbasis berücksichtigt jeden Monat):
Die Zuweisung der Abzüge für die zwei Bereiche:
| Bis CHF 148'200 | Über CHF 148'200 | |
|---|---|---|
| AHV/IV/EO | 5.3% | 5.3% |
| ALV | 1.1% | -- |
In LoopsLohn finden Sie die beiden Felder "Mindestlohn" und "Höchstlohn" im Fenster "Lohnabzüge", im Bereich "Abzugsart". Diese Werte beziehen sich immer auf den Monat und werden kumuliert.
Für die Lohnteile bedeutet das, dass es einen Wert von 12'350 geben kann: 148'200 : 12 = 12'350.
Durch die Eingabe der monatlichen Grenzen ermittelt LoopsLohn automatisch pro Monat, bis zu welchem Höchstlohn der ALV-Abzug berechnet werden soll.
Gehen Sie bitte folgendermassen vor für die Erfassung von ALV:
Wählen Sie im Menü "Erfassen" den Befehl "Lohnabzüge" und doppelklicken Sie den Abzug "ALV".
Bitte kontrollieren Sie, dass im Bereich "Abzugsart" die folgenden Werte erfasst sind:


Wählen Sie im Menü "Erfassen" den Befehl "Lohnabzüge".
Doppelklicken Sie den Lohnabzug "AHV", um diesen zu bearbeiten.
Klicken Sie in den Bereich "Abzugseinstellungen" und ändern Sie die Prozentwerte, gemäss folgendem Bild:

Wählen Sie im Menü "Erfassen" den Befehl "Lohnabzüge".
Doppelklicken Sie den Lohnabzug "NBUV", um diesen zu bearbeiten.
Der alte Abzug (mit Code) wird erscheinen. Bitte löschen Sie diese Zeile nicht! Erstellen Sie eine neue Zeile, indem Sie auf das Pluszeichen klicken und die neuen Werte in der zusätzlichen Zeile erfassen und einen neuen Code zuweisen.
In unserem Beispiel ist der alte Code "A" und der neue "B". Es könnten natürlich auch andere Buchstaben sein, je nachdem, welche von Ihnen verwendet werden.
Der Bereich "Abzugseinstellungen" sollte anschliessend so aussehen:

Speichern Sie die Änderungen mit dem Häkchen.
Wählen Sie im Menü "Erfassen" den Befehl "Basen".
Doppelklicken Sie die Basis "Suva". Der Lohnabzug "NBUV" ist mit der Basis "Suva" verknüpft!
Ändern Sie die Codevorgabe von "A1" zu "B1" und speichern Sie die Basis "Suva". Damit ist der neue Code "B" für alle Mitarbeiter aktiviert.

Wichtig: Falls Sie die Codes im Fenster "Anstellungen" im Bereich "Codes" bei jedem Mitarbeiter individuell zugewiesen haben, weil Sie zum Beispiel mehr als nur einen Code haben, dann müssen Sie dies noch ergänzen. Das heisst für Sie:
Das könnte zum Beispiel dann so aussehen:

Im Bereich "Codes" des Fensters "Anstellungen" sehen Sie jederzeit, welche Codes ein Mitarbeiter in der Vergangenheit hatte und ab wann ein neuer Code zugewiesen wurde. Dies natürlich nur dann, wenn Sie mehr als einen Code eingesetzt haben (Beispiel: Unterschiedliche Sätze für Männer und Frauen).
Tipp: Die Kumulierung (Addition) von Mindest- und Höchstlöhnen passiert fortlaufend. Die Berechnung und der Ausgleich wird von LoopsLohn automatisch vorgenommen.
Das folgende Beispiel beinhaltet drei Lohnzahlungen an einen Mitarbeiter: Zwei im gleichen Monat (Provision und Monatslohn) und eine weitere Lohnzahlung im Folgemonat. Besonders interessiert uns dabei die ALV.
Gehen Sie bitte folgendermassen vor:
Öffnen Sie die Auswertung "Jahreslohnkonti":


Der Höchstlohn für ALV beträgt CHF 12'350.- und der maximale Beitrag zur ALV beträgt CHF 135.85 (1.1% von CHF 12'350.-).
Lohn Januar: Im Januar wird der maximale ALV-Betrag von CHF 135.85 vom Lohn CHF 12'350.- abgezogen.
Lohn Februar: Im Februar wird ALV nicht von CHF 1'000.- berechnet, sondern für CHF 1'650.- (ALV-Lohn: 1.1% von 1'650 = 18.15).
Der Restbetrag, der den Höchstlohn von CHF 12'350.- überschreitet (CHF 650.-), wird in der ALV vom Januar nicht berücksichtigt (13'000 - 12'350 = 650). Dieser Betrag muss im nächsten Lohnmonat zur Berechnung der ALV addiert werden, bzw. in den Folgemonaten. Aus diesem Grund wird mehr ALV gezahlt, obwohl nur CHF 1'000.- als Lohn ausbezahlt werden.
Wäre im Februar an diesen Mitarbeiter kein Lohn gezahlt worden, so hätte der Abzug dennoch stattgefunden, denn der Beitrag muss entrichtet werden.
Tipp: Wenn LoopsLohn einen Abzug berechnet hat und Sie wissen nicht, wie es zu diesem Betrag kommt, dann sollten Sie auf keinen Fall von Hand den Betrag in der Lohnliste ändern. Rufen Sie uns lieber an und wir klären das, denn die Berechnungen in LoopsLohn sind korrekt und oft vergisst man gerade die Verbindung mit den Höchst- und Mindestlöhnen und deren Einfluss auf die Folgemonate.
LoopsLohn berechnet die Abzüge dynamisch, das heisst, die Freibeträge und Mindest- und Höchstlöhne von Lohnabzügen werden jeden Monat berücksichtigt und die Abzüge dementsprechend angepasst und automatisch berechnet.
Tipp: LoopsLohn berechnet standardmässig den Freibetrag kumulativ, das heisst, Sie müssen darauf achten, wann Sie die Person anstellen, die Anrecht auf den Freibetrag hat. Stellen Sie die Person z.B. im Januar an und zahlen erst im Februar Lohn, so beträgt der Freibetrag CHF 2'800.-, da im ersten Monat nichts abgezogen wurde.
Tipp: Falls Sie keine kumulative Berechnung für den Freibetrag haben möchten, dann aktivieren Sie bitte die Option "AHV-Freibetrag pro Monat berücksichtigen, nicht kumulieren" in den Einstellungen im Bereich "Mandant".
Hier die Erklärung zum Freibetrag bei der AHV (CHF 1'400.- / Monat):
Wir zahlen an einen Mitarbeiter im AHV-Alter (Mann, alte AHV-Nr.: 322.37.101.110) im ersten Monat CHF 3'000.- und im nächsten Monat CHF 1'200.-. Der Freibetrag beträgt CHF 1'400.- (Fenster "Lohnabzüge").

Gehen Sie bitte folgendermassen vor:
Das Fenster "Lohnlisten" sollte in etwa so aussehen:

Wie sehen die genauen Berechnungen aus für die Abzüge?
Lohn Januar: Im Januar wird ein normaler Abzug des AHV-Beitrags berechnet. Es ist der maximale Betrag von CHF 1'600.-, nämlich CHF 82.40 [(3000 - 1400) x 5.15% = 82.40]. Der Freibetrag von CHF 1'400.- muss vom gezahlten Lohn von CHF 3'000.- abgezogen werden.
Lohn Februar: Im Februar liegt der Lohn unter dem Freibetrag, um CHF 200. Da im Januar der ganze Freibetrag abgezogen wurde, stehen wieder CHF 1'400 als Freibetrag zur Verfügung. Was passiert aber mit den CHF 200, die übrig bleiben? Diese werden zurück gerechnet auf den Januar, da dort noch CHF 1'600 an abzugsfähigem Lohn vorhanden sind (Siehe Zeile "AHV-Lohn"). Daher resultiert eine Rückvergütung von CHF 10.30 im Februar.
Tipp: Der Freibetrag wird zu Beginn jedes Lohnmonats automatisch zurückgesetzt und die Berechnung und der Ausgleich wird von LoopsLohn automatisch vorgenommen.
Tipp: AHV kann einen Freibetrag haben, aber keinen Höchstlohn. Erst ab dem Rentenalter wird der Freibetrag automatisch von LoopsLohn berücksichtigt.
Tipp: Wird das Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters nicht am Ende des Monats, sondern zu einem anderen Zeitpunkt beendet, dann sollten Sie unbedingt das Austrittsdatum eingeben, bevor Sie die Lohnliste erstellen. LoopsLohn berücksichtigt sonst den ganzen Monat als Lohnperiode und die Abzüge wären dann nicht richtig.
Tipp: Die Auswertung "Jahreslohnkonti" ist am besten geeignet, um mögliche Unregelmässigkeiten zu sehen. Zur Kontrolle der Werte sollten Sie immer diese Auswertung verwenden.
