Quellensteuer-Rechner Kanton Glarus

Berechnen Sie Ihre Quellensteuer im Kanton Glarus schnell und einfach. Unser kostenloser Rechner verwendet die offiziellen Tarife 2026.

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CHF
Die Quellensteuer richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnort des Arbeitnehmers. Bei Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz (z. B. Grenzgänger) gilt der Arbeitsort.

Häufige Fragen zur Quellensteuer im Kanton Glarus

Alles Wichtige zur Quellensteuer in Glarus auf einen Blick.

Die Höhe der Quellensteuer im Kanton Glarus hängt von Ihrem Bruttolohn, Familienstand, Anzahl Kinder und Konfession ab. Nutzen Sie unseren Rechner für eine individuelle Berechnung.

Quellensteuerpflichtig im Kanton Glarus sind ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C sowie Grenzgänger. Auch Schweizer Arbeitnehmende mit Wohnsitz im Ausland unterliegen der Quellensteuer.

Ja, bis zum 31. März des Folgejahres können Sie im Kanton Glarus eine nachträgliche ordentliche Veranlagung oder eine Tarifkorrektur beantragen, wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse geändert haben.

Die Berechnung der Quellensteuer basiert auf den offiziellen Tarifdaten der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Die Tarife werden jährlich von der ESTV publiziert und in unserem Rechner aktuell abgebildet. Weitere Informationen finden Sie unter www.estv.admin.ch.

Es gilt grundsätzlich das Wohnortprinzip: Die Quellensteuer wird beim Steueramt am Wohnort des Arbeitnehmenden angemeldet. Bei Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz (z. B. Grenzgänger) gilt das Arbeitsortprinzip.

Alle Angaben ohne Gewähr. Bei einem Bruttoeinkommen über CHF 120'000 pro Jahr erfolgt eine nachträgliche ordentliche Besteuerung – es ist eine Steuererklärung erforderlich und der effektive Steuerbetrag kann vom berechneten Quellensteuerbetrag abweichen. Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an das zuständige kantonale Steueramt.

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