LoopsFinanz
wurde speziell für Schweizer KMU-Betriebe entwickelt. Das Programm bietet alle Funktionen einer professionellen Buchhaltungssoftware, ist aber denkbar einfach zu bedienen – die optimale Lösung sowohl für Einsteiger wie auch Profis. LoopsFinanz ermöglicht die effiziente Führung der Buchhaltung sowie die unternehmerische Planung dank einer Vielzahl von aussagekräftigen Auswertungen. LoopsFinanz ist eine branchenunabhängige Software. Der Kontenplan kann selber angepasst werden oder Sie verwenden einen der vordefinierten Kontenpläne (Mandanten).
Loops wird seit 1996 fortlaufend verbessert und optimiert, um unseren 2000+ Kunden eine leicht bedienbare, dennoch leistungsstarke Finanzbuchhaltung anzubieten.
Buchungen
Bilanz
Erfolgsrechnung
Kontostruktur
Kontoblatt
Buchungen
Im Herzstück von LoopsFinanz, dem Fenster "Buchungen", erfassen, ändern oder löschen Sie Buchungen. Unsere intuitive Benutzeroberfläche und praktischen Shortcuts vereinfachen die tägliche Finanzbuchhaltung für KMUs und Treuhandbüros.
Bilanz
Generieren Sie Ihre Bilanz jederzeit mühelos mit LoopsFinanz. Passen Sie Einstellungen flexibel an und exportieren Sie sie bei Bedarf als PDF. Ihre Finanzen, Ihre Kontrolle.
Erfolgsrechnung
Eine Erfolgsrechnung können Sie jederzeit erzeugen und ausdrucken oder als PDF speichern. Dank den vielen Optionen bestimmen Sie selber, welche Informationen Sie sehen möchten.
Kontostruktur
LoopsFinanz bietet flexible Kontenstrukturen für Ihre individuellen Bedürfnisse. Nutzen Sie vorgegebene Strukturen oder passen Sie diese an, egal ob aktuelle nRLR oder noch nach altem Käfer-Kontenplan. Unkompliziert und maßgeschneidert.
Kontoblatt
LoopsFinanz bietet klare Kontoblätter. Alle Buchungsinformationen für einen Zeitraum auf einen Blick – präzise und übersichtlich. Drucken, als PDF speichern oder Export als CSV ist jederzeit möglich.
Highlights
Intelligenter Magnetischer Assistent
Bei der Datenerfassung werden Sie jederzeit durch einen intelligenten Assistenten unterstützt, der für jedes Fenster alle relevanten Informationen bereithält. Dieser ständige Begleiter hilft Ihnen, ob Laie oder Profi, beim Erfassen Ihrer Buchungen und Eingaben. Vorbei sind die Zeiten, in denen Sie Kontonummern oder Kontopläne auswendig lernen mussten.
Auswertungen auf Knopfdruck
Alle notwendigen Auswertungen lassen sich auf Knopfdruck erzeugen: Bilanz und Erfolgsrechnung inkl. Vorjahresvergleiche, Journal, MwSt-Abrechnung, Eröffnungsbilanz, Saldobilanz, Summen- und Saldenliste etc. Die Kontostruktur ist frei wählbar, Sie können die Auswertungen beliebig sortieren und die Listendarstellung lässt sich beliebig gestalten.
Import und Export
Möchten Sie Buchungen aus einer anderen Buchhaltung in LoopsFinanz übernehmen? Oder möchten Sie Ihre Bilanz (sowie jede beliebige andere Auswertung) in Word oder Excel übernehmen und dort aufpeppen? Alle Kontoblätter und Auswertungen als PDF sichern? Mit LoopsFinanz ist dies alles kinderleicht, dank integrierter und flexibler Schnittstelle zu allen gängigen Formaten.
MWST-Abrechnung
Vereinfachen Sie die MWST-Abrechnung mit unserem Modul. Erstellen Sie präzise Abrechnungen und halten Sie sich problemlos an die steuerlichen Vorschriften.
Für macOS und Windows
LoopsFinanz gibt es in einer macOS- und in einer Windows-Version. Die LoopsFinanz-Mandanten sind plattformunabhängig, das heisst, Sie können den gleichen Mandanten mit der macOS- und der Windows-Version öffnen.
Dark Mode
Erleben Sie eine neue Dimension der Produktivität mit Loops – jetzt auch im Dunkelmodus! Der Dunkelmodus wird automatisch entsprechend den Systempräferenzen des Nutzers aktiviert. Zurzeit nur für macOS Anwender verfügbar.
Einfach und Flexibel
LoopsFinanz ist sehr einfach zu erlernen und zu bedienen, ganz nach dem Motto "Learning by doing“. Die Anzahl der Mandanten, Geschäftsjahre, Konti und Buchungen ist in LoopsFinanz unbeschränkt. Die mitgelieferten Kontostrukturen und Käfer- oder KMU-Kontenpläne lassen sich beliebig anpassen und ergänzen. Routinearbeit wie Storno-, Korrektur- oder Gewinnbuchungen nimmt LoopsFinanz Ihnen einfach ab. Differenzierte Auswertungen mit Such- und Filterfunktionen machen das Programm zum modernen fiskalischen Planungsinstrument.
Erweiterbar
Die Version LoopsFinanz Pro stattet Ihre Finanzbuchhaltung mit zahlreichen professionellen Funktionen aus. Das Zusatzmodul Debi/Kredi, verfügbar für LoopsFinanz und LoopsFinanz Pro, verwaltet effizient Zahlungen und Rechnungen an Lieferanten und Kunden.
Bei einem Upgrade wird Ihr Mandant nicht verändert. Sie erhalten zusätzliche Menüpunkte, mit denen Sie die Zusatzfunktionen ausführen können.
Weitere Vorteile
Mandantenfähig
Unbegrenzte Anzahl Buchungen und Buchungsjahre
Integrierte MwSt-Abrechnung
Sammelbuchungen
Automatische Storno- und Korrekturbuchungen
Automatische Saldobesteuerung
Intelligente Hyperlinks
Schneller Jahreswechsel mit laufender Aktualisierung
Loops können Sie entweder als Einzelversion nutzen oder Sie erwerben die
Server-Version für Mehrbenutzerzugriff und Fernzugriff.
Loops Server-Version
Die zuverlässige Schweizer Buchhaltungssoftware jetzt mit Mehrbenutzerzugriff, Fernzugriff und einfacher
Installation.
Mehrbenutzerzugriff & Zusammenarbeit
Sicherer Zugriff von überall per VPN
Schnelle & einfache Installation
Verfügbar für alle LoopsFinanz5 und LoopsLohn5 Versionen
Updatefähig für bestehende Loops-Anwender mit Einzelversion
Ideal für: Unternehmen, Remote-Teams, KMU mit mehreren Buchhaltern oder
Geschäftsführern mit Zugriffsbedarf
Wir freuen uns, die Veröffentlichung von LoopsFinanz5 und LoopsLohn5 bekannt zu geben – die neuesten und bisher leistungsstärksten Versionen unserer Buchhaltungssoftware.
Die 5er-Versionen von LoopsFinanz und LoopsLohn bringen zahlreiche Verbesserungen und neue Funktionen mit sich, die Ihre Buchhaltung noch effizienter und sicherer machen.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen vor – darunter die neue Server-Version, den Umstieg auf die moderne SQLite-Datenbank und was das für Sie bedeutet, die native Unterstützung für Apple Silicon sowie wichtige Sicherheitsupdates, Bugfixes und Funktionserweiterungen.
Neue Server-Version
Eine der bedeutendsten Neuerungen der 5er-Versionen ist die Einführung der Loops Server-Version. Mit der Server-Version können mehrere Benutzer gleichzeitig auf die Buchhaltungssoftware zugreifen und Daten in Echtzeit aktualisieren. Darüber hinaus ermöglicht die Server-Version den sicheren Fernzugriff über VPN, sodass Sie auch von unterwegs stets Zugriff auf Ihre wichtigen Buchhaltungsdaten haben.
LoopsFinanz5 und LoopsLohn5 wurden dabei für den Multi-User-Betrieb optimiert: Mehrere Anwender können parallel in derselben Buchhaltung oder Lohnbuchhaltung arbeiten. Dank rollenbasierten Berechtigungen lassen sich individuelle Zugriffsrechte einfach verwalten, und im Buchungsjournal ist jederzeit transparent nachvollziehbar, wer welche Buchung vorgenommen hat.
Die Loops Server-Version ist als Abo (1. Jahr gültig, inkl. Support) erhältlich.
Der Loops-Server (basiert auf cubeSQL) läuft auf macOS, Windows und Linux und ist schnell (mit Einrichtungsassistenten) eingerichtet. Mit dem Erwerb der Server-Lizenz erhalten Sie von uns die Installationsanleitung und Download-Links für die Server-Version.
Hier mehr erfahren & bestellen
Umstieg auf die moderne Datenbank SQLite
Mit LoopsFinanz5 und LoopsLohn5 profitieren Sie von einer spürbaren Leistungssteigerung – insbesondere bei größeren Mandanten. Der Schlüssel dazu ist ein Technologiewechsel der Datenbank zu SQLite, der nicht nur die Server-Version möglich macht, sondern auch blitzschnelle Datenverarbeitung und maximale Stabilität gewährleistet. Grosse Datenmengen werden spürbar schneller geladen, was Ihre tägliche Arbeit beschleunigt.
Mit dem Wechsel auf SQLite muss jeder Mandant auf demselben Rechner (lokal) genutzt werden. Der Zugriff auf Mandanten auf externen Servern (NAS, Windows-Server) werden von SQLite nicht unterstützt. In diesen Fällen wird die Loops Server-Version benötigt.
Native Unterstützung für Apple Silicon
Beide Programme – LoopsFinanz5 und LoopsLohn5 – wurden vollständig optimiert für Apple Silicon.
Die native Unterstützung der M-Chips sorgt für eine flüssigere und schnellere Benutzererfahrung.
Damit sind LoopsFinanz5 und LoopsLohn5 nicht nur mit den aktuellen, sondern auch mit zukünftigen macOS-Versionen bestens kompatibel – inklusive längerer Akkulaufzeit und verbesserter Performance auf den neuesten Apple-Geräten.
Kompatibilität mit den Änderungen im Zahlungsverkehr
Ab 21. November 2025 gelten im Schweizer Zahlungsverkehr neue Vorgaben: Strukturierte Adressen in der QR-Rechnung werden Pflicht. QR-Rechnungen müssen dann vollständige Adressdaten enthalten – mit separaten Feldern für Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort und Land. Ab dem 21. November 2025 können Rechnungen mit unstrukturierten Adressen nicht mehr zuverlässig verarbeitet werden.
Mit LoopsFinanz5 und LoopsLohn5 sind Sie auf diese kommende Änderung vorbereitet - alle Änderungen rund um die QR-Rechnung sind in dieser neuen Version berücksichtigt.
Ferienverwaltung & Zeiterfassung für LoopsLohn
LoopsLohn5 verfügt über eine direkte Schnittstelle zu unserer Software MULTICAL. Damit lassen sich Ferien-, Krankheits- und Zeiterfassungsdaten komfortabel zwischen LoopsLohn und MULTICAL austauschen.
Ferienkontingente, Ferienansprüche, Restferien, Krankheitsmeldungen sowie Zeiterfassungsdaten (Arbeitsstunden) können aus MULTICAL importiert werden. Diese Daten werden in LoopsLohn übernommen und stehen direkt in den relevanten Bereichen zur Verfügung - Ferien- und Absenzinformationen erscheinen in den Lohnabrechnung, während Zeiterfassungsdaten in der Lohnliste für die Berechnung von Zahlungen genutzt werden können.
Neuerungen & Bugfixes
Neben den oben genannten Neuerungen enthalten LoopsLohn und LoopsFinanz eine Vielzahl an neuen Funktionen und Verbesserungen, die Ihre tägliche Arbeit erleichtern. Zu den wichtigsten Erweiterungen gehören:
Direkte Schnittstelle zwischen LoopsLohn und LoopsFinanz für die automatische Übernahme von Lohnbuchungen: Lohnbuchungen können mit den 5er-Versionen automatisch von LoopsLohn in LoopsFinanz übernommen werden. Damit entfällt der mühsame manuelle Schritt von Export und Import. Im Journal können Sie nach allen Lohnbuchungen von LoopsLohn filtern.
Erweiterte Budgetfunktion in LoopsFinanz Pro: Im Fenster „Konti“ steht Ihnen jetzt ein neuer Bereich „Budget“ zur Verfügung.
Damit können Sie Ihre Budgets direkt in der Konto-Eingabemaske verwalten und Budgets für das gesamte Jahr, die Quartale oder einzelne Monate erfassen und verteilen.
Beleg-Upload: Neu können Sie Belege nicht nur zu Buchungen, sondern auch zu Debitoren- und Kreditorenrechnungen hinterlegen.
Das komplett überarbeitete Interface macht den Upload und die Verwaltung Ihrer Belege deutlich komfortabler. Zusätzlich lässt sich in der Buchungsliste eine neue Spalte „Belege“ einblenden – so sehen Sie auf einen Blick, welche Buchungen bereits einen Beleg hinterlegt haben und können diese direkt öffnen. Auch die Server-Version unterstützt den Beleg-Upload: Die Belege werden dabei automatisch auf dem Server abgelegt. Eine einmalige Einrichtung auf dem Server genügt, um die Funktion zu aktivieren.
Neue Auswertungen in LoopsLohn: Lohnentwicklung; Neue Auswertung zur übersichtlichen Darstellung der Lohnentwicklung (Brutto-/Nettolohn, Abzüge, Auszahlung) eines Mitarbeiters über die Zeit.
Jahresabrechnung; Neue Auswertung für eine übersichtliche Aufsummierung der Zahlungen und Abzüge eines Mitarbeiters.
Insgesamt umfasst das Update von LoopsFinanz und LoopsLohn über 50 neue Features und Bugfixes.
Alle Details finden Sie in den vollständigen Versionshinweisen:
📄 Versionshinweise LoopsFinanz
📄 Versionshinweise LoopsLohn
Fazit
Wir freuen uns sehr, die Version 5 von LoopsFinanz und LoopsLohn heute veröffentlichen zu dürfen.
Mit dieser neuen Generation unserer Buchhaltungssoftware haben wir die Grundlage für eine zukunftssichere, moderne und leistungsfähigere Buchhaltungssoftware geschaffen.
Hinter diesem Update steckt enorm viel Engagement und Leidenschaft – und wir hoffen, dass es Ihnen den Arbeitsalltag ein Stück erleichtert.
Für weitere Informationen, Feedback oder zur Bestellung kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie unsere Bestellseite.
Mehr Infos zur Loops Server-Version finden Sie hier.
Ihr Loops-Team
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Weiterlesen: LoopsFinanz5 & LoopsLohn5 - Mehr Leistung, Sicherheit und Flexibilität
Kaum ein KMU macht gerne Jahresabschluss. Er bringt kein Geld, kostet Zeit und fällt jedes Jahr genau dann an, wenn eigentlich anderes wichtiger wäre. Trotzdem muss er gemacht werden, und zwar richtig.
Im Februar wird es konkret: Stimmen die Konten? Sind alle Belege da? Passen Buchhaltung und Jahresabschluss zusammen?
Wer das nicht selbst übernehmen will oder kann, gibt den Abschluss an einen Treuhänder. Aber auch dann gilt: Die Buchhaltung muss stimmen, sonst wird der Jahresabschluss für alle mühsam.
Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?
Zunächst eine wichtige Ausnahme: Wenn Sie ein Einzelunternehmen führen und Ihr Jahresumsatz unter CHF 500'000 liegt, sind Sie nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss einzureichen (Art. 957 Abs. 2 OR).
Alle Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind – darunter insbesondere die AG und die GmbH – müssen hingegen einen Jahresabschluss erstellen.
Bestimmte Gesellschaften sind zusätzlich dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluss durch eine unabhängige Revisionsstelle ordentlich prüfen zu lassen.
Diese Unterlagen gehören zum Jahresabschluss
Für die meisten KMU umfasst die Jahresrechnung mindestens folgende Bestandteile.
Bilanz
Sie zeigt Vermögen und Finanzierung zum Bilanzstichtag. Im Rahmen des Jahresabschlusses ist entscheidend, dass alle Abschlussbuchungen in der Buchhaltung vollständig vorgenommen wurden, insbesondere:
• Abschreibungen auf Anlagevermögen
• Abgrenzungen und Rückstellungen
• Bewertung von Vorräten und Forderungen
Gerade im Februar zeigt sich oft, ob unter dem Jahr sauber gearbeitet wurde oder ob Korrekturen nachgeholt werden müssen.
Erfolgsrechnung
Die Erfolgsrechnung zeigt, wie das Jahresergebnis zustande gekommen ist. Sie liefert wichtige Hinweise für die Planung des neuen Geschäftsjahres:
• Abweichungen zum Vorjahr zeigen strukturelle Veränderungen
• Auffällige Kostenpositionen weisen auf Optimierungspotenzial hin
• Einmalige Effekte sollten klar erkennbar sein
Eine strukturierte Erfolgsrechnung erleichtert Gespräche mit Steuerberatern, Banken oder Investoren.
Anhang
Der Anhang ergänzt Bilanz und Erfolgsrechnung um notwendige Erläuterungen, zum Beispiel zu:
• angewendeten Bewertungsgrundsätzen
• gebildeten Rückstellungen
• ausserordentlichen oder einmaligen Sachverhalten
Gerade bei Kapitalgesellschaften trägt der Anhang wesentlich zur Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit bei.
Checkliste: Buchhaltung für den Jahresabschluss vorbereiten
Vorbereitung
Sind alle Belege vollständig vorhanden?
Sind Bank- und Kassenkonten abgestimmt?
Sind Debitoren und Kreditoren aktuell?
Abgrenzungen
Sind transitorische Aufwände und Erträge korrekt erfasst?
Sind periodengerechte Abgrenzungen vorgenommen?
Lohnbuchhaltung
Stimmen Lohnjournal (Jahreslohnkonto) und Erfolgsrechnung überein?
Sind AHV-, BVG- und UVG-Abrechnungen abgestimmt?
Umsatzsteuer-Kontrolle
Stimmen Buchhaltung und MWST-Abrechnungen überein?
Sind Privatanteile und Korrekturen berücksichtigt?
Bewertungen & Abschreibungen
Sind Abschreibungen korrekt verbucht?
Sind Rückstellungen sachlich begründet und dokumentiert?
Abschluss
Sind Bilanz und Erfolgsrechnung plausibel?
Ist die Dokumentation vollständig?
Fristen beim Jahresabschluss in der Schweiz
Gerade im Februar werden Fristen konkret. Diese Termine sind besonders relevant (bei Geschäftsjahr per 31.12.):
Jahresabschluss
Der Jahresbericht und die Jahresrechnung müssen erstellt und durch die Generalversammlung (AG) bzw. Gesellschafterversammlung (GmbH) genehmigt werden. Dies erfolgt in der Regel bis spätestens 30. Juni.
Mehrwertsteuer
Die MWST-Abrechnung ist eine Bringschuld:
Quartalsabrechnung (effektive Methode): Einreichung und Zahlung bis 60 Tage nach Quartalsende (z. B. Q4 bis Ende Februar)
Saldo- / Pauschalsteuersatz: Abrechnung bis 60 Tage nach Ende des Halbjahres
Lohnwesen
Lohnausweise und Deklarationen: bis 31. Januar
AHV-Jahresabrechnung: Termin je nach Ausgleichskasse
Steuererklärung juristische Personen
Der Einreichetermin liegt je nach Kanton meist zwischen sechs und neun Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres (typischerweise Juni bis September).
Bereich
Dokument/Aktion
Frist (bei Abschluss 31.12.)
Lohn
Lohnausweise & Deklaration
31. Januar
MWST
Quartalsabrechnung Q4
Ende Februar
Saldosteuer
Semesterabrechnung
Ende Februar
Abschluss
Genehmigung durch GV / Gesellschafter
30. Juni
Steuern
Steuererklärung (abhängig vom Kanton)
Juni bis September
Typische Unsicherheiten beim Jahresabschluss
Lohnbuchhaltung und Sozialversicherungen:
1. Abstimmung zwischen Lohnjournal und Erfolgsrechnung
Eine der häufigsten Unsicherheiten betrifft die Frage, ob Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung übereinstimmen. Abweichungen entstehen häufig durch:
manuelle Korrekturen in der Finanzbuchhaltung
nachträgliche Lohnanpassungen
fehlende oder falsche Periodisierung
Wichtig ist: Das Total des Lohnjournals (Jahreslohnkonto) sollte mit dem verbuchten Lohnaufwand in der Erfolgsrechnung übereinstimmen.
2. AHV-pflichtige Lohnbestandteile korrekt erfasst?
Unsicherheiten entstehen insbesondere bei:
Bonuszahlungen
Gratifikationen
pauschalen Spesen
Naturalleistungen
Grundsätzlich sind alle Leistungen, die Entgelt für geleistete Arbeit darstellen, AHV-pflichtig. Entscheidend ist der wirtschaftliche Charakter – nicht die Bezeichnung.
Zusätzlich ist zu prüfen, in welchem Geschäftsjahr die Leistung korrekt zu erfassen ist.
3. Spesen
Bei Spesen ist entscheidend, ob es sich um echten Auslagenersatz oder um verdeckten Lohn handelt.
Nicht AHV-pflichtig:
Spesen sind nicht sozialversicherungspflichtig, wenn sie effektiv angefallen, geschäftlich begründet und ordnungsgemäss belegt sind (z. B. mittels Spesenquittungen).
AHV-pflichtig:
Entschädigungen für den Arbeitsweg (Wohnort–Arbeitsplatz) sowie für übliche Verpflegung am regulären Arbeitsort gelten als Lohnbestandteile und sind entsprechend AHV-pflichtig.
Pauschalspesen:
Pauschalvergütungen sind zulässig, müssen jedoch angemessen sein. Überhöhte oder nicht sachlich begründete Pauschalen werden als Lohn qualifiziert und unterliegen der Sozialversicherungspflicht.
Ein von der zuständigen Steuerbehörde genehmigtes Spesenreglement schafft Klarheit, erhöht die Rechtssicherheit und reduziert das Risiko späterer Nachforderungen.
4. MWST-Abstimmung
Umsätze gemäss Finanzbuchhaltung müssen mit den deklarierten MWST-Abrechnungen übereinstimmen. Abweichungen sind im Jahresabschluss zu korrigieren – häufig betrifft dies zeitliche Verschiebungen, Privatanteile oder nachträgliche Korrekturen.
Abweichungen entstehen in der Praxis häufig durch:
zeitliche Verschiebungen zwischen Leistungserbringung und Rechnungsstellung
nicht korrekt erfasste Privatanteile
nachträgliche Korrekturen oder Umbuchungen
Eine saubere MWST-Jahresabstimmung verhindert spätere Rückfragen und schafft eine belastbare Grundlage für Steuererklärung und Revision.
TIPP: Wenn Sie die MWST-Abrechnung pro Quartal abschliessen, bzw. abrechnen, prüfen Sie gleichzeitig, ob die offenen Debitoren (Debitorenauszüge "OPOS") mit den Fibu-Konten übereinstimmen.
5. Weitere typische Prüfungs- und Korrekturbereiche
Neben Lohn- und MWST-Themen gibt es beim Jahresabschluss weitere Bereiche, die erfahrungsgemäss besonderes Augenmerk in der Buchhaltung verdienen:
Abgleich mit der AHV-Jahresabrechnung
Spätestens beim Erstellen der definitiven AHV-Abrechnung zeigen sich Differenzen zwischen Lohnjournal, Finanzbuchhaltung und gemeldeter Lohnsumme. Diese sollten vor Abschluss bereinigt werden, um spätere Korrekturen oder Nachzahlungen zu vermeiden.
Bewertung und Abgrenzungen
Vorräte, angefangene Arbeiten, Rückstellungen oder transitorische Buchungen beeinflussen das Jahresergebnis oft stärker als erwartet. Fehler entstehen hier weniger durch falsche Buchungen als durch fehlende oder zu optimistische Einschätzungen.
Stille Reserven bewusst steuern
Die Bildung oder Auflösung stiller Reserven verändert das ausgewiesene Ergebnis und damit auch die Steuerbelastung. Diese Entscheide sollten nicht zufällig, sondern strategisch getroffen werden – insbesondere bei GmbH und AG.
Wie LoopsFinanz Sie dabei unterstützt
Zentrale Datenbasis statt verstreuter Informationen
Alle Buchhaltungsdaten, Belege und Auswertungen befinden sich an einem Ort. Belege lassen sich direkt den Buchungen zuordnen und bleiben dauerhaft nachvollziehbar gespeichert – eine zentrale Voraussetzung für saubere Abgrenzungen, MWST-Abstimmungen und Abschlussbuchungen.
Aktuelle Auswertungen:
Bilanz, Erfolgsrechnung und MWST-Auswertungen stehen jederzeit aktuell zur Verfügung. Abweichungen zwischen Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung oder MWST-Deklaration werden früh sichtbar – und können bereits im Januar oder Februar geklärt werden, statt erst unter Zeitdruck im Abschluss.
Effiziente Zusammenarbeit mit Treuhand und Steuerberatung
Relevante Zahlen und Berichte lassen sich mit wenigen Klicks exportieren und strukturiert weitergeben. Das reduziert Rückfragen, spart Abstimmungsaufwand und beschleunigt den Abschlussprozess – gerade bei KMU.
Klare Trennung von Buchhaltung und Abschluss
Die laufende Buchführung bleibt klar getrennt von Abschlussarbeiten wie Abgrenzungen, Rückstellungen oder stillen Reserven. So bleibt das operative Geschäft übersichtlich, während der Jahresabschluss gezielt vorbereitet wird.
Der Jahresabschluss wird so planbarer, transparenter – und deutlich weniger aufwändig.
Nach dem Abschluss ist vor dem nächsten Jahr
Der Jahresabschluss lohnt sich nicht nur fürs Steueramt. Wer sich die Zahlen wirklich anschaut, sieht schnell, wo das Unternehmen gut dasteht und wo nicht.
Und oft zeigt sich dabei auch, wo die Buchhaltung selbst unnötig kompliziert ist – wo Abstimmungen immer wieder Zeit kosten oder Abläufe umständlicher sind als nötig. Wer das jetzt anpasst, hat beim nächsten Jahresabschluss deutlich weniger Aufwand.
Weiterlesen
Weiterlesen: Jahresabschluss & Buchhaltung im Februar: Was jetzt wirklich zählt
Ab dem 21. November 2025 tritt eine wichtige Änderung im Schweizer Zahlungsverkehr in Kraft:
In der QR-Rechnung sind nur noch strukturierte Adressen im Swiss QR Code erlaubt.
Diese Anpassung betrifft alle, die Rechnungen mit QR-Code erstellen oder verarbeiten – insbesondere Softwarehersteller, ERP-Anbieter und Buchhaltungssysteme.
Was ändert sich bei der QR-Rechnung 2025?
Die Schweizer Finanzbranche führt mit den Implementation Guidelines QR-Rechnung Version 2.3 neue Vorgaben ein.
Ab dem 21.11.2025 dürfen im QR-Code der QR-Rechnung nur strukturierte Adressen (Adresstyp S) hinterlegt werden.
Unstrukturierte oder kombinierte Adressen (Adresstyp K) sind dann nicht mehr zulässig.
Kurz gesagt:
Wer weiterhin Rechnungen mit unstrukturierten Adressen erzeugt, riskiert, dass Zahlungen nicht mehr verarbeitet oder sogar abgewiesen werden.
Warum diese Änderung?
Die QR-Rechnung ist Teil des Schweizer Harmonisierungsvorhabens im Zahlungsverkehr nach ISO 20022.
Unstrukturierte Adressen erschweren die automatische Verarbeitung (Straight Through Processing, STP) und führen zu Fehlern in der Zahlungsabwicklung.
Mit der Umstellung auf strukturierte Adressen wird:
die Verarbeitungssicherheit erhöht
die Datenqualität verbessert,
und der gesamte Zahlungsprozess automatisiert
Was ist eine strukturierte Adresse?
Eine strukturierte Adresse enthält klar getrennte Felder – jedes mit einer definierten Bedeutung.
Das erlaubt Banken und Software, die Daten automatisch auszulesen und zu verarbeiten.
Feld
Beispiel
Name
Musterfirma AG
Strasse
Marktplatz
Hausnummer
5
Postleitzahl
4051
Ort
Basel
Land
CH
Ein einfacher Freitext wie
„Musterfirma AG, Landstrasse 20, 8000 Seldwyla, Schweiz“
ist ab 21. November 2025 nicht mehr gültig.
Was passiert, wenn nichts geändert wird?
Nach dem Stichtag können QR-Rechnungen mit unstrukturierten oder unvollständigen Adressen:
von Banken abgewiesen werden,
nicht automatisch verarbeitet werden,
oder zu Verzögerungen im Zahlungsfluss führen.
Das betrifft sowohl die Adresse des Zahlungsempfängers (Kreditor) als auch die des Zahlers (Debitor).
Vorteile der strukturierten Adresse
Höhere Zahlungssicherheit
Bessere automatische Zuordnung von Zahlungen
Weniger Fehler und Rückweisungen
Zukunftssichere ISO-20022-Konformität
Fazit: Jetzt auf die QR-Rechnung 2025 vorbereiten!
Der Stichtag 21. November 2025 markiert einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs.
Wir freuen uns, am 18. November 2025 die neue Generation unserer Buchhaltungssoftware zu veröffentlichen.
Mit LoopsFinanz5 und LoopsLohn5 sind Sie optimal auf die kommenden Änderungen im Zahlungsverkehr vorbereitet – inklusive aller Anpassungen rund um die QR-Rechnung.
Weiterlesen
Weiterlesen: QR-Rechnung 2025: Strukturierte Adressen werden Pflicht – das müssen Unternehmen wissen
FAQs
Ja, Sie können eine voll funktionsfähige Demoversion für macOS oder Windows herunterladen. Die Demoversionen laufen 30 Tage ohne Einschränkungen. Kaufen Sie LoopsFinanz/LoopsLohn, können Sie die mit der Demoversion erstellten Mandanten weiter nutzen, egal ob unter macOS oder Windows.
Gehen Sie einfach auf die Seite "Demoversion beantragen" und holen Sie sich Ihre kostenlose Demoversion.
Ja. LoopsLohn, LoopsFinanz Debi/Kredi und LoopsFinanz Pro Debi/Kredi können pain001-Dateien erzeugen. Wir unterstützen ISO 20022 und auch der Import von camt054-Dateien ist in die LoopsFinanz-Versionen möglich.
Alle Versionen stehen für macOS ab Big Sur (11) oder Windows ab Version 10 zur Verfügung. Die Programme sind plattformabhängig, aber die erstellten Mandanten sind plattformunabhängig.
Empfehlung: Rechner mit mindestens 16 GB Arbeitsspeicher (RAM).
Unser Wartungsvertrag heisst Loops-Service-Abo (früher Loops-Service-Vertrag). Nur mit dem Loops-Service-Abo erhalten Sie Updates sowie kostenlos Support. Unsere günstigen Preise für ein Wartungs-Abo sind abhängig von der Version und starten bereits ab CHF 180.- (exkl. MWST).
Hier eine PDF-Datei mit allen Informationen und Preisangaben zum "Loops-Service-Abo".
Sie können mit allen Versionen von LoopsFinanz oder LoopsLohn so viele Mandanten (Dateien) anlegen, wie Sie möchten. Bei LoopsLohn können Sie wählen, wie viele Mitarbeiter Sie pro Mandant erfassen können: Maximal 3, 10, 25, 50 oder eine unlimitierte Anzahl.
Lernen Sie unsere anderen Produkte kennen
LoopsFinanz Pro
Bietet alle Vorzüge von LoopsFinanz und erweitert sie mit zusätzlichen Pro-Funktionen
Für nur CHF 1'680.-
Sie sind eine Treuhand- oder KMU-Firma und suchen eine professionelle, leistungsstarke Buchhaltungssoftware die anwenderfreundlich und einfach zu bedienen ist und trotzdem alle Bedürfnisse abdeckt? LoopsFinanz Pro bietet alle Vorzüge von LoopsFinanz und enthält ausserdem zahlreiche Funktionen, die das Leistungsspektrum massiv erweitern und das Erledigen der Buchhaltung noch effizienter gestalten. Dank zusätzlichen Auswertungen und Informationen eignet sich LoopsFinanz pro hervorragend als Führungsinstrument für Unternehmen jeglicher Art und Grösse.
Zusatzmodul für LoopsFinanz / LoopsFinanz Pro mit Fakturierungsfunktionen für Debitoren und Kreditoren
Für nur CHF 560.-
LoopsFinanz Debi/Kredi ist ein Modul für LoopsFinanz und LoopsFinanz Pro. Es erweitert die Finanzbuchhaltung um Fakturierungsfunktionen für Debitoren und Kreditoren. Damit behalten Sie jederzeit die Kontrolle über Ihre Forderungen und Zahlungseingänge und können Ihre Zahlungen an Lieferanten optimal durchführen. Die Version LoopsFinanz Debi/Kredi erhalten Sie für CHF 1400.-. Die Version LoopsFinanz Pro Debi/Kredi erhalten Sie für CHF 2'240.- (inkl. MwSt.).
Mit LoopsLohn können Schweizer Unternehmen ihre Lohnbuchhaltung effizient erledigen. Ob Sie die Löhne Ihrer Mitarbeiter zur Zeit in einer Tabellenkalkulation, Datenbank oder “von Hand” erfassen – mit LoopsLohn haken Sie das in einem Bruchteil der Zeit ab. Sie müssen sich um Lohnarten, Standard-Abzüge, monatliche Lohnabrechnungen, Lohnausweise etc. gar nicht kümmern, diese werden automatisch oder auf Knopfdruck erstellt. Immer korrekt und gesetzeskonform. Das nötige “Lohn-Know-how” liefern Software und Handbuch gleich mit. LoopsLohn ist denkbar einfach zu bedienen, Einsteiger arbeiten sich in kürzester Zeit ein.