LoopsFinanz Debi/Kredi

Debitoren- und Kreditoren-Erweiterung
für nur CHF 740.-


LoopsDebi/Kredi beinhaltet die Erweiterungen für Debitoren und Kreditoren (Debi/Kredi) für LoopsFinanz oder LoopsFinanz Pro. Diese Erweiterung bereichert die Finanzbuchhaltung um leistungsstarke Fakturierungsfunktionen für Debitoren und Kreditoren. Einfaches Erfassen von Rechnungen und Einzahlungen wird kombiniert mit intuitiven Auswertungen, die Ihnen die volle Kontrolle über Ihre offenen Rechnungen ermöglichen. Mit Loops Debi/Kredi behalten Sie jederzeit den Überblick über Forderungen und Zahlungseingänge, optimieren mühelos Ihre Zahlungsabläufe und verwalten Lieferantenzahlungen spielend leicht – für eine Finanzbuchhaltung, die so intelligent ist wie Ihr Unternehmen.

Preise

Hier finden Sie unsere LoopsFinanz Preisliste:

Preisliste

Funktionsübersicht

Hier finden Sie die komplette Funktionsübersicht zu LoopsFinanz, dem Upgrade LoopsFinanz Pro und dem Modul Debi/Kredi

Funktionsübersicht

Optimale Kontrolle über Forderungen und Zahlungseingänge

Mit Debi/Kredi automatisieren KMU und Treuhandbüros ihre Rechnungsprozesse und gewinnen wertvolle Zeit für das, was wirklich zählt.

  • Debitoren
  • Debitorenauszüge
  • Kreditorenzahlungen
  • Kreditorenblatt
  • Layouts

Debitoren

Verwalten Sie Ihre Debitoren mühelos mit dem Zusatzmodul Debi/Kredi. Behalten Sie den Überblick über offene Posten und fördern Sie einen reibungslosen Zahlungsfluss.

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Debitorenauszüge

Erstellen Sie präzise Debitorenauszüge in Sekundenschnelle. Unsere benutzerfreundliche Oberfläche macht die Verwaltung von offenen Forderungen zum Kinderspiel.

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Kreditorenzahlungen

Optimieren Sie Kreditorenzahlungen mit Debi/Kredi. Sichere und effiziente Zahlungsabwicklung für einen reibungslosen Geschäftsablauf. QR-Rechnungen können natürlich mit einem Lesegerät (Bsp. SwissQR Reader) eingelesen werden.

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Kreditorenblatt

Das Kreditorenblatt bietet einen klaren Überblick über Ihre Verbindlichkeiten. Verfolgen Sie Zahlungen und behalten Sie die finanzielle Situation Ihres Unternehmens im Blick.

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Layouts

Mit Hilfe von "Layouts" können Sie eigene Mahnungen, Einzahlungsscheine (QR) und Zahlungsaufträge gestalten. In diesem Fenster werden auch die MWST-, Bilanz- und Erfolgsrechnungslayouts bearbeitet.

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Highlights


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Effizientes Mahnwesen

Mit dem mehrstufigen Mahnwesen von LoopsFinanz debi/kredi behalten Sie die Zahlungen Ihrer Debitoren im Griff. Die Vorgaben für Mahnungen und Kreditlimiten lassen sich flexibel auch für einzelne Debitoren anpassen. Mit Hilfe flexibler Auswertungen haben Sie einen Überblick über die Umsätze bei Ihren Kunden.

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Skonto- und Zahlungsfristkontrolle

Mit der Zahlungsfristkontrolle von LoopsFinanz Debi/Kredi stellen Sie sicher, dass Sie fällige Rechnungen fristgerecht und unter Berücksichtung von Skonti begleichen. So schaffen Sie Vertrauen bei Ihren Kreditoren und stärken Ihre Geschäftsbeziehungen.

Genau so können Sie auch Ihre Debitorenrechnungen unter Kontrolle halten. So können Sie allgemeine und individuelle Fristen festlegen und verlieren über das integrierte Mahnwesen nie den Überblick.

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Zahlungsaufträge und E-Banking

LoopsFinanz Debi/Kredi unterstützt den Datenaustausch für E-Banking. Importieren Sie camt-Dateien (Debitoren-Einzahlungen), werden die Buchungen automatisch erzeugt. Zahlungsaufträge (pain.001-Dateien, ISO 20022) für Banken und Postfinance lassen sich auf Knopfdruck exportieren. Rechnungen oder Mahnungen mit QR-Code können in den Layouts angepasst und ausgedruckt oder per E-Mail verschickt werden.

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QR-Rechnungen

LoopsFinanz Debi/Kredi unterstützt natürlich QR-Rechnungen. Erhaltene QR-Rechnungen mit QR-Code können im Fenster "Kredi.-Rechnungen" erfasst werden. Die Rechnungen können von Hand erfasst oder mit einem Lesegerät (Empfohlene Hardware: Swiss QR Reader) eingelesen werden. Es können QR-Rechnungen aus "Debi.-Rechnungen" mit Hilfe von Layouts gedruckt werden. Der QR-Code wird automatisch von LoopsFinanz erzeugt: An der korrekten Position, in der korrekten Grösse! Erfassen Sie in den Debitoren-Einstellungen die QR-IBAN oder passen Sie das gewünschte Layout (Standard-Layouts von LoopsFinanz) Ihren Bedürfnissen an.

Loops können Sie entweder als Einzelversion nutzen oder Sie erwerben die Server-Version für Mehrbenutzerzugriff und Fernzugriff.

Loops Server-Version

Die zuverlässige Schweizer Buchhaltungssoftware jetzt mit Mehrbenutzerzugriff, Fernzugriff und einfacher Installation.

Mehrbenutzerzugriff & Zusammenarbeit
Sicherer Zugriff von überall per VPN
Schnelle & einfache Installation
Verfügbar für alle LoopsFinanz5 und LoopsLohn5 Versionen
Updatefähig für bestehende Loops-Anwender mit Einzelversion

Ideal für: Unternehmen, Remote-Teams, KMU mit mehreren Buchhaltern oder Geschäftsführern mit Zugriffsbedarf

Mehr über die Server-Version erfahren →

Aktuelle News LoopsFinanz


LoopsFinanz5 & LoopsLohn5 - Mehr Leistung, Sicherheit und Flexibilität

LoopsFinanz LoopsLohn Loops-Server Allgemein

Wir freuen uns, die Veröffentlichung von LoopsFinanz5 und LoopsLohn5 bekannt zu geben – die neuesten und bisher leistungsstärksten Versionen unserer Buchhaltungssoftware. Die 5er-Versionen von LoopsFinanz und LoopsLohn bringen zahlreiche Verbesserungen und neue Funktionen mit sich, die Ihre Buchhaltung noch effizienter und sicherer machen. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen vor – darunter die neue Server-Version, den Umstieg auf die moderne SQLite-Datenbank und was das für Sie bedeutet, die native Unterstützung für Apple Silicon sowie wichtige Sicherheitsupdates, Bugfixes und Funktionserweiterungen. Neue Server-Version Eine der bedeutendsten Neuerungen der 5er-Versionen ist die Einführung der Loops Server-Version. Mit der Server-Version können mehrere Benutzer gleichzeitig auf die Buchhaltungssoftware zugreifen und Daten in Echtzeit aktualisieren. Darüber hinaus ermöglicht die Server-Version den sicheren Fernzugriff über VPN, sodass Sie auch von unterwegs stets Zugriff auf Ihre wichtigen Buchhaltungsdaten haben. LoopsFinanz5 und LoopsLohn5 wurden dabei für den Multi-User-Betrieb optimiert: Mehrere Anwender können parallel in derselben Buchhaltung oder Lohnbuchhaltung arbeiten. Dank rollenbasierten Berechtigungen lassen sich individuelle Zugriffsrechte einfach verwalten, und im Buchungsjournal ist jederzeit transparent nachvollziehbar, wer welche Buchung vorgenommen hat. Die Loops Server-Version ist als Abo (1. Jahr gültig, inkl. Support) erhältlich. Der Loops-Server (basiert auf cubeSQL) läuft auf macOS, Windows und Linux und ist schnell (mit Einrichtungsassistenten) eingerichtet. Mit dem Erwerb der Server-Lizenz erhalten Sie von uns die Installationsanleitung und Download-Links für die Server-Version. Hier mehr erfahren & bestellen Umstieg auf die moderne Datenbank SQLite Mit LoopsFinanz5 und LoopsLohn5 profitieren Sie von einer spürbaren Leistungssteigerung – insbesondere bei größeren Mandanten. Der Schlüssel dazu ist ein Technologiewechsel der Datenbank zu SQLite, der nicht nur die Server-Version möglich macht, sondern auch blitzschnelle Datenverarbeitung und maximale Stabilität gewährleistet. Grosse Datenmengen werden spürbar schneller geladen, was Ihre tägliche Arbeit beschleunigt. Mit dem Wechsel auf SQLite muss jeder Mandant auf demselben Rechner (lokal) genutzt werden. Der Zugriff auf Mandanten auf externen Servern (NAS, Windows-Server) werden von SQLite nicht unterstützt. In diesen Fällen wird die Loops Server-Version benötigt. Native Unterstützung für Apple Silicon Beide Programme – LoopsFinanz5 und LoopsLohn5 – wurden vollständig optimiert für Apple Silicon. Die native Unterstützung der M-Chips sorgt für eine flüssigere und schnellere Benutzererfahrung. Damit sind LoopsFinanz5 und LoopsLohn5 nicht nur mit den aktuellen, sondern auch mit zukünftigen macOS-Versionen bestens kompatibel – inklusive längerer Akkulaufzeit und verbesserter Performance auf den neuesten Apple-Geräten. Kompatibilität mit den Änderungen im Zahlungsverkehr Ab 21. November 2025 gelten im Schweizer Zahlungsverkehr neue Vorgaben: Strukturierte Adressen in der QR-Rechnung werden Pflicht. QR-Rechnungen müssen dann vollständige Adressdaten enthalten – mit separaten Feldern für Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort und Land. Ab dem 21. November 2025 können Rechnungen mit unstrukturierten Adressen nicht mehr zuverlässig verarbeitet werden. Mit LoopsFinanz5 und LoopsLohn5 sind Sie auf diese kommende Änderung vorbereitet - alle Änderungen rund um die QR-Rechnung sind in dieser neuen Version berücksichtigt. Ferienverwaltung & Zeiterfassung für LoopsLohn LoopsLohn5 verfügt über eine direkte Schnittstelle zu unserer Software MULTICAL. Damit lassen sich Ferien-, Krankheits- und Zeiterfassungsdaten komfortabel zwischen LoopsLohn und MULTICAL austauschen. Ferienkontingente, Ferienansprüche, Restferien, Krankheitsmeldungen sowie Zeiterfassungsdaten (Arbeitsstunden) können aus MULTICAL importiert werden. Diese Daten werden in LoopsLohn übernommen und stehen direkt in den relevanten Bereichen zur Verfügung - Ferien- und Absenzinformationen erscheinen in den Lohnabrechnung, während Zeiterfassungsdaten in der Lohnliste für die Berechnung von Zahlungen genutzt werden können. Neuerungen & Bugfixes Neben den oben genannten Neuerungen enthalten LoopsLohn und LoopsFinanz eine Vielzahl an neuen Funktionen und Verbesserungen, die Ihre tägliche Arbeit erleichtern. Zu den wichtigsten Erweiterungen gehören: Direkte Schnittstelle zwischen LoopsLohn und LoopsFinanz für die automatische Übernahme von Lohnbuchungen: Lohnbuchungen können mit den 5er-Versionen automatisch von LoopsLohn in LoopsFinanz übernommen werden. Damit entfällt der mühsame manuelle Schritt von Export und Import. Im Journal können Sie nach allen Lohnbuchungen von LoopsLohn filtern. Erweiterte Budgetfunktion in LoopsFinanz Pro: Im Fenster „Konti“ steht Ihnen jetzt ein neuer Bereich „Budget“ zur Verfügung. Damit können Sie Ihre Budgets direkt in der Konto-Eingabemaske verwalten und Budgets für das gesamte Jahr, die Quartale oder einzelne Monate erfassen und verteilen. Beleg-Upload: Neu können Sie Belege nicht nur zu Buchungen, sondern auch zu Debitoren- und Kreditorenrechnungen hinterlegen. Das komplett überarbeitete Interface macht den Upload und die Verwaltung Ihrer Belege deutlich komfortabler. Zusätzlich lässt sich in der Buchungsliste eine neue Spalte „Belege“ einblenden – so sehen Sie auf einen Blick, welche Buchungen bereits einen Beleg hinterlegt haben und können diese direkt öffnen. Auch die Server-Version unterstützt den Beleg-Upload: Die Belege werden dabei automatisch auf dem Server abgelegt. Eine einmalige Einrichtung auf dem Server genügt, um die Funktion zu aktivieren. Neue Auswertungen in LoopsLohn: Lohnentwicklung; Neue Auswertung zur übersichtlichen Darstellung der Lohnentwicklung (Brutto-/Nettolohn, Abzüge, Auszahlung) eines Mitarbeiters über die Zeit. Jahresabrechnung; Neue Auswertung für eine übersichtliche Aufsummierung der Zahlungen und Abzüge eines Mitarbeiters. Insgesamt umfasst das Update von LoopsFinanz und LoopsLohn über 50 neue Features und Bugfixes. Alle Details finden Sie in den vollständigen Versionshinweisen: 📄 Versionshinweise LoopsFinanz 📄 Versionshinweise LoopsLohn Fazit Wir freuen uns sehr, die Version 5 von LoopsFinanz und LoopsLohn heute veröffentlichen zu dürfen. Mit dieser neuen Generation unserer Buchhaltungssoftware haben wir die Grundlage für eine zukunftssichere, moderne und leistungsfähigere Buchhaltungssoftware geschaffen. Hinter diesem Update steckt enorm viel Engagement und Leidenschaft – und wir hoffen, dass es Ihnen den Arbeitsalltag ein Stück erleichtert. Für weitere Informationen, Feedback oder zur Bestellung kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie unsere Bestellseite. Mehr Infos zur Loops Server-Version finden Sie hier. Ihr Loops-Team

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Lohnabzüge 2025

LoopsLohn

Nach der letzten Lohnzahlung im Jahr müssen die Lohnabzüge überprüft werden. Die offiziellen Zahlen sind veröffentlicht und können nun angepasst werden. Nachfolgend finden Sie die Beiträge an AHV / IV / EO / ALV per 1. Januar 2025. Bei den Abzügen gibt es nur eine Anpassung beim geringfügigen Lohn. Geringfügiges Einkommen in der Schweiz Das geringfügige Einkommen bezieht sich in der Schweiz auf Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, das im Jahr nicht mehr als CHF 2'300 und neu als CHF 2'500.- pro Arbeitgeber beträgt. Für solche Einkommen gelten vereinfachte Regelungen in Bezug auf die Sozialversicherungen.

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Lohnabrechnung im Stundenlohn - was müssen Sie beachten?

LoopsLohn

Die Lohnabrechnung für Stundenlohn-Arbeitnehmer hat einige Besonderheiten. Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ist es wichtig, den Überblick über Bruttolohn, Abzüge und Zuschläge zu behalten. Dazu gehören auch Ferien- und Feiertagsentschädigungen. Wie so oft zählen hier die kantonalen Regelungen. Auch Sozialabgaben und gesetzliche Vorgaben spielen eine grosse Rolle. In diesem Blogbeitrag erklären wir, wie eine richtige Lohnabrechnung für Stundenlöhner aussieht. Wir zeigen die gesetzlichen Regeln und wichtige Punkte, auf die man achten sollte, um Fehler zu vermeiden. Was muss ich zunächst beachten? Arbeitnehmer sollten prüfen, ob Ferien, Feiertage und Krankheit abgegolten sind und ob eine Krankentaggeldversicherung existiert. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, insbesondere bei Sozialversicherungen und Zuschlägen. 📌 Tipp: Halten Sie alles im Arbeitsvertrag fest, um spätere Unklarheiten zu vermeiden! Stundenlohn auf Basis des Monatslohnes berechnen Wenn ein Monatslohn festgelegt wurde, kann daraus der Stundenlohn berechnet werden. Eine übliche Berechnung basiert auf einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 182 Stunden pro Monat: 52 Wochen pro Jahr 42 Stunden pro Woche 12 Monate Monatslohn Stundenlohn CHF 5'000.00 CHF 5'000 / 182 = CHF 27.47 pro Stunde Beispiel Lohnabrechnung Stundenlohn Vergleich Stundenlohn mit Monatslohn Um den Stundenlohn mit einem Monatslohn zu vergleichen, wird die Rechnung umgekehrt durchgeführt: Stundenlohn Monatslohn CHF 27.47 pro Stunde CHF 27.47 × 182 = CHF 4'999.54 🔎 Der Monatslohn von CHF 5'000.00 entspricht einem Stundenlohn von CHF 27.47 bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 182 Stunden pro Monat. Ferien- und Feiertagsentschädigung Stundenlohn Ferien- und Feiertage sind nicht obligatorisch abgegolten. Dies muss zuvor klar kommuniziert und entsprechend auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden: In diesem Beispiel setzt sich der Stundenlohn aus 91.77% Grundlohn und 8.33% Ferien- und Feiertagsentschädigung zusammen. Ist Krankheit im Stundenlohn bezahlt? (OR Art. 324a) Wer auf Stundenlohnbasis arbeitet, stellt sich oft die Frage: Bekomme ich Lohn, wenn ich krank bin? In der Schweiz haben auch Stundenlohnangestellte unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung bei Krankheit. Dies hängt ab von: ✅ Der Dauer des Arbeitsverhältnisses ✅ Vertraglichen Vereinbarungen ✅ Einer möglichen Krankentaggeldversicherung Kein Lohn ohne Absicherung? Grundsätzlich gibt es bei einem reinen Stundenlohn keine Lohnfortzahlung bei Krankheit. Wer nicht arbeitet, erhält auch keinen Lohn. Dies betrifft insbesondere Anstellungen, die kürzer als drei Monate dauern. Zuschlag für Krankheitsrisiko Um dieses Risiko auszugleichen, zahlen viele Arbeitgeber einen Zuschlag auf den Stundenlohn (z. B. 2–3 %). Falls dies der Fall ist, kann es sein, dass keine separate Lohnfortzahlung während einer Krankheit erfolgt. ⚠ Aber Achtung! Ob der Zuschlag die Lohnfortzahlung ersetzt, hängt vom Vertrag ab. Falls kein Vertrag oder keine ausdrückliche Regelung existiert, gilt OR Art. 324a weiterhin → d. h. nach 3 Monaten Betriebszugehörigkeit muss der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung leisten (gemäss Berner, Basler oder Zürcher Skala). Gesamtarbeitsverträge (GAV) können abweichende Regelungen haben! 📌 Tipp: Arbeitnehmer sollten in ihrem Arbeitsvertrag nachsehen, ob ein Krankheitszuschlag enthalten ist und ob dies eine separate Lohnfortzahlung ausschließt. Gesetzlicher Lohnanspruch nach OR Hat das Arbeitsverhältnis mindestens 3 Monate gedauert, besteht gemäss OR Art. 324a ein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung, abhängig von der Betriebszugehörigkeit. Die Dauer ist durch die Berner, Basler oder Zürcher Skala geregelt. Hier finden Sie einen Überblick der drei Skalen Dies tritt unabhängig davon ein, ob der Arbeitgeber den oben erwähnten Zuschlag bezahlt. Krankentaggeldversicherung (KTG) Viele Unternehmen haben eine Krankentaggeldversicherung, die ab dem 31. Krankheitstag 80 % des Lohnes für bis zu 720 Tage zahlt. ✅ KTG beginnt meist ab dem 31. Krankheitstag ✅ Deckung: 80 % des Lohnes für max. 720 Tage ✅ Prämienaufteilung: Oft 50/50 zwischen Arbeitgeber & Arbeitnehmer (KTG-Abzug) ✅ Keine AHV-/ALV-Abzüge auf Krankentaggeld 📌 Die Pensionskassenbeiträge können freiwillig weiterbezahlt werden, um Vorsorgelücken zu vermeiden. Fazit ✔ Wichtig für Stundenlöhner: Prüfen Sie, ob ein Krankheitszuschlag im Stundenlohn enthalten ist. Falls ja, kann es sein, dass keine separate Lohnfortzahlung geleistet wird – dies muss jedoch ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten sein! ✔ Ohne Krankentaggeldversicherung: Haben Sie Anrecht auf eine Lohnfortzahlung, zahlt der Arbeitgeber gemäss Skala für eine begrenzte Zeit den vollen Lohn. ✔ Mit Krankentaggeldversicherung: Nach 30 Tagen übernimmt die Versicherung 80 % des Lohnes. 📌 Tipp: Prüfen Sie Immer den Arbeitsvertrag und die Lohnabrechnung, um zu wissen, ob und wie Sie abgesichert sind! 📌 Tipp: Wenn Sie unsicher sind, lesen Sie die wichtigen OR-Artikel oder sprechen Sie mit einem Lohnbuchhaltungs-Spezialisten. Eine korrekte Lohnberechnung ist nicht nur eine Frage der Mathematik, sondern auch der Fairness und Rechtssicherheit. Weitere Blog-Einträge zum Thema: KTG-Abzug und Beitrag Krankentaggeld nach Kündigung

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FAQs


Ja, Sie können eine voll funktionsfähige Demoversion für macOS oder Windows herunterladen. Die Demoversionen laufen 30 Tage ohne Einschränkungen. Kaufen Sie LoopsFinanz/LoopsLohn, können Sie die mit der Demoversion erstellten Mandanten weiter nutzen, egal ob unter macOS oder Windows.
Gehen Sie einfach auf die Seite "Demoversion beantragen" und holen Sie sich Ihre kostenlose Demoversion.

Ja. LoopsLohn, LoopsFinanz Debi/Kredi und LoopsFinanz Pro Debi/Kredi können pain001-Dateien erzeugen. Wir unterstützen ISO 20022 und auch der Import von camt054-Dateien ist in die LoopsFinanz-Versionen möglich.

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