Mehrwertsteuer Schweiz - Abrechnung in der Buchhaltung nach “Effektive Methode” oder “Saldomethode”
16. Oktober, 2024 LoopsFinanz
Ein Unternehmen deklariert über einen bestimmten Zeitraum den erzielten Umsatz und berechnet aufgrund der Dienstleistung den entsprechenden Mehrwertsteuerbetrag. Dieser Mehrwertsteuerbetrag kann auf verschiedene Arten berechnet werden. Dabei ist es wichtig, dass bereits zu Beginn der Buchhaltung die richtige Methode verwendet wird. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die verschiedenen Berechnungsmethoden.
Mehrwertsteuerpflicht Schweiz
Die MWST-Pflicht besteht für alle Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Ist in der Schweiz ansässig oder erbringt Leistungen in der Schweiz
- CHF 100’000.00 Umsatz pro Jahr
MWST Effektive Methode - der Standard
Dies ist die am meisten verwendete Art. Jeder Geschäftsfall beinhaltet einen MWST-Betrag, welche dem Kunden jeweils weiterverrechnet wird. Einem Zwischenhändler gibt das die Möglichkeit, die MWST im Einkauf als Vorsteuer bei der Steuererklärung abzuziehen, da dann nur der eigene Umsatz besteuert wird.
Die Abrechnung mit der ESTV erfolgt pro Quartal mit dem entsprechenden Steuersatz (aktuell 8.1% oder 3.6%).
Bei der Buchungsart der effektiven Methode unterscheidet man zwischen der Bruttomethode und der Nettomethode.
Nettomethode MWST
Bei der Nettomethode werden pro Geschäftsfall zwei Buchungen gleich zu Beginn erzeugt:
Die Nettobuchung mit Betrag ohne MWST-Anteil und die MWST-Buchung, welche den MWST-Betrag erfasst. Die Beträge werden sofort verbucht, der Steuerbetrag wird also dem Buchungsbetrag zugerechnet.
MWST verbuchen Nettomethode
Beispiel Einkauf:
Buchung | Soll | Haben | Bemerkung |
---|---|---|---|
1. | Aufwand | Bank | Netto-Betrag (exkl. MWST) |
2. | VST-Konto | Bank | Vorsteuer |
Beispiel Verkauf:
Buchung | Soll | Haben | Bemerkung |
---|---|---|---|
1. | Bank | Ertrag | Netto-Betrag (exkl. MWST) |
2. | Bank | MWST-Konto | Umsatzsteuer |
Hier sehen Sie sofort den reinen Aufwand / Ertrag exkl. VST/MWST auf den Aufwands-/Ertragskonti.
Bruttomethode MWST
Bei der Bruttomethode wird der Bruttobetrag (inkl. MWST) auf das Aufwands- oder Ertragskonto verbucht und erst von dort aus der MWST-Betrag auf das entsprechende Mehrwertsteuerkonto übertragen. Der Steuerbetrag ist also im Buchungsbetrag inbegriffen.
MWST verbuchen Bruttomethode
Beispiel Einkauf:
Buchung | Soll | Haben | Bemerkung |
---|---|---|---|
1. | Aufwand | Bank | Brutto-Betrag (inkl. MWST) |
2. | VST-Konto | Aufwand | Vorsteuer |
Beispiel Verkauf:
Buchung | Soll | Haben | Bemerkung |
---|---|---|---|
1. | Bank | Ertrag | Brutto-Betrag (inkl. MWST) |
2. | Ertrag | MWST-Konto | Umsatzsteuer |
Hier sehen Sie den gesamten Aufwand / Ertrag inkl. VST/MWST auf den Aufwands-/Ertragskonti. Anschliessend wird von dort die VST/MWST abgebucht.
Wann wird der MWST-Betrag fällig?
Bei der Fälligkeit unterscheiden wir zwischen vereinbartem und vereinnahmtem Entgelt:
Vereinbartes Entgelt
Wenn Sie die MWST nach vereinbarter Methode abrechnen, wird die MWST beim Erfassen einer Rechnung erzeugt und auch verbucht. Die MWST-Pflicht besteht also bei der Rechnungserfassung.
Die MWST nach vereinbarter Methode ist die gängige Methode.
Vereinnahmtes Entgelt
Wenn Sie die MWST nach vereinnahmter Methode abrechnen, wird die MWST erst beim Erfassen einer Einzahlung/Zahlung erzeugt und auch verbucht. Die MWST-Beträge werden also erst bei einem Geldfluss (Einzahlung/Zahlung) erzeugt.
Wenn Sie die MWST-Abrechnung nach der vereinnahmten Methode abrechnen möchten, müssen Sie das zuerst bei der ESTV beantragen.
MWST Saldomethode
Bei der Saldomethode (Saldobesteuerung) werden alle Geschäftsfälle jeweils als Buchung mit dem Bruttobetrag erfasst. Dabei wird ein spezielles Ertragskonto verwendet, bei mehreren Saldosteuersätzen auch mehrere Konten.
Die Abrechnung mit der ESTV erfolgt mit einem individuellen Saldosteuersatz.
Die Saldobesteuerung ist eine vereinfachte Methode für Unternehmen mit einem Jahresumsatz (inkl. MWST) bis zu 5 Mio. CHF und einer Steuerschuld bis zu max. 100'000 CHF. Diese muss bei der ESTV beantragt werden.
Vereinbaren Sie mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) welche Methode Sie für Ihr Unternehmen verwenden, so können Sie alle Angaben zu Beginn richtig festlegen.
Saldomethode oder effektive Methode?
Die Saldobesteuerung bietet insofern Vorteile, als dass Sie weniger administrativen Aufwand haben, um Ihre MWST zu deklarieren. Die Vorsteuer wird dabei pauschal abgegolten und muss nicht abgerechnet werden. Der Saldo-Steuersatz hängt dabei vom Jahresumsatz ab.
MWST in LoopsFinanz:
In LoopsFinanz können Sie sowohl die effektive Netto- und Bruttomethode als auch die Saldobesteuerung vornehmen. Wählen Sie in den Einstellungen die Netto- oder Bruttomethode aus und verknüpfen Ihre Konti mit den MWST-Sätzen. Bei der Eingabe von Buchungen wird dann der verwendete MWST-Satz und -Konto vorgeschlagen und der Betrag automatisch berechnet - Sie können hierbei zwischen „inkl.“ und „exkl.“ wählen, ob Sie einen Brutto- oder Nettobetrag eingeben wollen.
Für die Saldobesteuerung dürfen keine (!) MWST-Sätze in den verwendeten Konti zugewiesen sein. Sie verwenden dafür ein bestimmtes Konto (mehrere Konti bei mehreren Steuersätzen) als Ertragskonto und lassen die Saldosteuer bei der Abrechnung durch eine eingebaute Funktion berechnen (Menü "Extra", Befehl "Saldobesteuerung").
Haben Sie das Modul DEBI/KREDI erworben, können Sie zusätzlich wählen, ob die MWST-Beträge der erfassten Rechnungen und Einzahlungen / Zahlungen nach vereinbartem oder vereinnahmten Entgelt erzeugt werden sollen.
Im Fenster "Buchungen" werden direkt erfasste Einträge immer nach vereinbart verbucht!
Weiteres zum Thema Mehrwertsteuer können Sie in unseren Infoblättern nachlesen:
Mehrwertsteuer festlegen
https://www.loops.ch/assets/blogs/mehrwertsteuer/lf_mwst_festlegen.pdf
Vereinbartes und vereinnahmtes Entgelt
https://www.loops.ch/assets/blogs/mehrwertsteuer/lf_vereinbart_vereinnahmt.pdf