Lohnabrechnung im Stundenlohn - was müssen Sie beachten?
19. Februar, 2025 LoopsLohn
Die Lohnabrechnung für Stundenlohn-Arbeitnehmer hat einige Besonderheiten. Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ist es wichtig, den Überblick über Bruttolohn, Abzüge und Zuschläge zu behalten. Dazu gehören auch Ferien- und Feiertagsentschädigungen. Wie so oft zählen hier die kantonalen Regelungen.
Auch Sozialabgaben und gesetzliche Vorgaben spielen eine grosse Rolle.
In diesem Blogbeitrag erklären wir, wie eine richtige Lohnabrechnung für Stundenlöhner aussieht. Wir zeigen die gesetzlichen Regeln und wichtige Punkte, auf die man achten sollte, um Fehler zu vermeiden.
Was muss ich zunächst beachten?
- Arbeitnehmer sollten prüfen, ob Ferien, Feiertage und Krankheit abgegolten sind und ob eine Krankentaggeldversicherung existiert.
- Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, insbesondere bei Sozialversicherungen und Zuschlägen.
📌 Tipp: Halten Sie alles im Arbeitsvertrag fest, um spätere Unklarheiten zu vermeiden!
Stundenlohn auf Basis des Monatslohnes berechnen
Wenn ein Monatslohn festgelegt wurde, kann daraus der Stundenlohn berechnet werden. Eine übliche Berechnung basiert auf einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 182 Stunden pro Monat:
- 52 Wochen pro Jahr
- 42 Stunden pro Woche
- 12 Monate
Monatslohn | Stundenlohn |
---|---|
CHF 5'000.00 | CHF 5'000 / 182 = CHF 27.47 pro Stunde |
Beispiel Lohnabrechnung Stundenlohn |
Vergleich Stundenlohn mit Monatslohn
Um den Stundenlohn mit einem Monatslohn zu vergleichen, wird die Rechnung umgekehrt durchgeführt:
Stundenlohn | Monatslohn |
---|---|
CHF 27.47 pro Stunde | CHF 27.47 × 182 = CHF 4'999.54 |
🔎 Der Monatslohn von CHF 5'000.00 entspricht einem Stundenlohn von CHF 27.47 bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 182 Stunden pro Monat.
Ferien- und Feiertagsentschädigung Stundenlohn
Ferien- und Feiertage sind nicht obligatorisch abgegolten. Dies muss zuvor klar kommuniziert und entsprechend auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden:
In diesem Beispiel setzt sich der Stundenlohn aus 91.77% Grundlohn und 8.33% Ferien- und Feiertagsentschädigung zusammen.
Ist Krankheit im Stundenlohn bezahlt?
Wer auf Stundenlohnbasis arbeitet, stellt sich oft die Frage: Bekomme ich Lohn, wenn ich krank bin? In der Schweiz haben auch Stundenlohnangestellte unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung bei Krankheit. Dies hängt ab von:
✅ Der Dauer des Arbeitsverhältnisses
✅ Vertraglichen Vereinbarungen
✅ Einer möglichen Krankentaggeldversicherung
Kein Lohn ohne Absicherung?
- Grundsätzlich gibt es bei einem reinen Stundenlohn keine Lohnfortzahlung bei Krankheit.
- Wer nicht arbeitet, erhält auch keinen Lohn.
- Dies betrifft insbesondere Anstellungen, die kürzer als drei Monate dauern.
Zuschlag für Krankheitsrisiko
Um dieses Risiko auszugleichen, zahlen viele Arbeitgeber einen Zuschlag auf den Stundenlohn (z. B. 2–3 %). Falls dies der Fall ist, kann es sein, dass keine separate Lohnfortzahlung während einer Krankheit erfolgt.
⚠ Aber Achtung!
- Ob der Zuschlag die Lohnfortzahlung ersetzt, hängt vom Vertrag ab.
- Falls kein Vertrag oder keine ausdrückliche Regelung existiert, gilt OR Art. 324a weiterhin → d. h. nach 3 Monaten Betriebszugehörigkeit muss der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung leisten (gemäss Berner, Basler oder Zürcher Skala).
- Gesamtarbeitsverträge (GAV) können abweichende Regelungen haben!
📌 Tipp: Arbeitnehmer sollten in ihrem Arbeitsvertrag nachsehen, ob ein Krankheitszuschlag enthalten ist und ob dies eine separate Lohnfortzahlung ausschließt.
Gesetzlicher Lohnanspruch nach OR
Hat das Arbeitsverhältnis mindestens 3 Monate gedauert, besteht gemäss OR Art. 324a ein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung, abhängig von der Betriebszugehörigkeit. Die Dauer ist durch die Berner, Basler oder Zürcher Skala geregelt.
Hier finden Sie einen Überblick der drei Skalen
Dies tritt unabhängig davon ein, ob der Arbeitgeber den oben erwähnten Zuschlag bezahlt.
Krankentaggeldversicherung (KTG)
Viele Unternehmen haben eine Krankentaggeldversicherung, die ab dem 31. Krankheitstag 80 % des Lohnes für bis zu 720 Tage zahlt.
✅ KTG beginnt meist ab dem 31. Krankheitstag
✅ Deckung: 80 % des Lohnes für max. 720 Tage
✅ Prämienaufteilung: Oft 50/50 zwischen Arbeitgeber & Arbeitnehmer (KTG-Abzug)
✅ Keine AHV-/ALV-Abzüge auf Krankentaggeld
📌 Die Pensionskassenbeiträge können freiwillig weiterbezahlt werden, um Vorsorgelücken zu vermeiden.
Fazit
✔ Wichtig für Stundenlöhner: Prüfen Sie, ob ein Krankheitszuschlag im Stundenlohn enthalten ist. Falls ja, kann es sein, dass keine separate Lohnfortzahlung geleistet wird – dies muss jedoch ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten sein!
✔ Ohne Krankentaggeldversicherung: Haben Sie Anrecht auf eine Lohnfortzahlung, zahlt der Arbeitgeber gemäss Skala für eine begrenzte Zeit den vollen Lohn.
✔ Mit Krankentaggeldversicherung: Nach 30 Tagen übernimmt die Versicherung 80 % des Lohnes.
📌 Tipp: Prüfen Sie Immer den Arbeitsvertrag und die Lohnabrechnung, um zu wissen, ob und wie Sie abgesichert sind!
📌 Tipp: Wenn Sie unsicher sind, lesen Sie die wichtigen OR-Artikel oder sprechen Sie mit einem Lohnbuchhaltungs-Spezialisten. Eine korrekte Lohnberechnung ist nicht nur eine Frage der Mathematik, sondern auch der Fairness und Rechtssicherheit.
Weitere Blog-Einträge zum Thema: