LoopsLohn Update 4.7.0.0
09. Januar, 2025 LoopsLohn
Es freut uns Ihnen mitzuteilen, dass wir am 08.01.2025 das Update 4.7.0.0 von LoopsLohn frei gegeben haben. Mit gültigem Wartungsvertrag kann das Update installiert werden.
Zwei wichtige Anpassungen enthält die neue Version:
(1) Rentenalter (Referenzalter) für Frauen
Ab 2025 wird das Referenzalter pro Jahr um 3 Monate erhöht (ab Jahrgang 1961). Erst ab 2028 gilt das neue Rentenalter von 65 für alle Frauen. Mit dieser Version wird die jährliche Erhöhung des Referenzalters um +3 Monate automatisch berücksichtigt (2025-2028).
WICHTIG: In „Lohnabzüge“ muss das Alter „Pflichtig bis F“, bzw. für den Freibetrag „Pflichtig ab F“ für Frauen weiterhin mit „64“ definiert bleiben (AHV, ALV). Erst während des letzten Übergangsjahres 2028 wird das neue Referenzalter von „65“ erreicht. Bitte ändern Sie den Wert nicht!
Anfang 2029, bevor Sie die erste Lohnliste erfassen, dürfen Sie den Wert in „Lohnabzüge“ für „Pflichtig bis F“ und „Pflichtig ab F“ (Freibetrag) anpassen auf „65“, erst dann endet die Übergangsfrist.
Link zu unserem Infoblatt: LoopsLohn Rentenalter (Referenzalter)
Weitere Informationen finden Sie HIER
(2) Grenzbetrag für geringfügige Löhne bzw. Einkommen
In „Erfassen > Lohnart“ betrifft das die Lohnarten mit der aktivierten Option „geringfügiges Einkommen“. Der Minimalbetrag von CHF 2‘300.-- wird ab 01.01.2025 auf CHF 2‘500.-- erhöht.
Die neue Grenze wird ab dem Lohnjahr 2025 automatisch berücksichtigt.
Link zu unserem Infoblatt: LoopsLohn geringfügiges Einkommen
Weitere Informationen: Deutsch / Français