Ferienanspruch Schweiz
18. Juli, 2025 Allgemein LoopsLohn
Wie ist der gesetzliche Ferienanspruch in der Schweiz geregelt? Dieser Artikel erklärt, wie viele Ferientage Ihnen zustehen – auch bei Teilzeit, Stundenlohn, Kündigung oder je nach Branche und Alter. Inklusive Checkliste und FAQ mit den häufigsten Fragen.
Gesetzlicher Ferienanspruch
Der gesetzliche Ferienanspruch in der Schweiz ist im Obligationenrecht (OR), Artikel 329a, geregelt. Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Arbeitsjahr. Für Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr beträgt der Anspruch fünf Wochen.
Dieser Anspruch gilt unabhängig vom Pensum – auch für Teilzeitmitarbeiter und Angestellte mit Stundenlohn, anteilsmässig zum Beschäftigungsgrad.
📌 Grundsätzlich:
- Ferien dienen der Erholung und müssen grundsätzlich bezahlt und in natura (also als Freizeit) gewährt werden.
- Mehr Ferien durch vertragliche Regelungen (z. B. GAV oder Arbeitsvertrag) sind zulässig und in der Praxis häufig.
📌 Verjährung:
Erworbene Ferienansprüche verjähren nach fünf Jahren (OR Art. 128 Abs. 3). Die Frist beginnt nach Ablauf des Jahres, in dem die Ferien gewährt werden sollten. Das Guthaben kann ins Folgejahr übertragen werden.
Ferienanspruch nach Alter & Dienstjahren
Altersgruppe / Dienstjahre | Üblicher Ferienanspruch |
---|---|
Bis 20 Jahre | 5 Wochen (gesetzlich) |
21–49 Jahre | 4 oder 5 Wochen |
Ab 50 Jahren | Häufig 5 Wochen |
Ab 60 Jahren | Zum Teil 6 Wochen |
>20 Dienstjahre (Treueferien) | Häufig zusätzliche Woche |
Ferienanspruch nach Branche in der Schweiz (Übersicht 2025)
Branche | Üblicher Ferienanspruch | Auszahlung der Ferien |
---|---|---|
Baugewerbe | 5 Wochen | Oft über Fonds (z. B. Ferienkasse) |
Gastronomie | 5 Wochen | Ferienzuschlag auf Stundenlohn (ca. 10.64 %) |
Detailhandel | 4–6 Wochen | Je nach GAV oder Vertrag; meist bezahlter Bezug |
Industrie | 4–5 Wochen | Meist bezahlter Bezug |
Öffentliche Verwaltung | 5–6 Wochen | Bezahlter Bezug |
Temporärarbeit | 4–5 Wochen | Ferienzuschlag (ca. 8.33–10.64 %) oder bezahlter Bezug |
Gesundheitswesen | 5–6 Wochen | Bezahlter Bezug, gegebenenfalls Ferienzuschlag |
Ferienanspruch bei Teilzeit: So berechnen Sie Ihren Anteil
Teilzeitmitarbeiter haben denselben gesetzlichen Anspruch wie Vollzeitkräfte – anteilsmässig zum Pensum.
📌 Beispiel:
Bei einem 60 %-Pensum (z. B. 3 Arbeitstage pro Woche) entsprechen 4 Wochen Ferien = 12 Ferientage pro Jahr.
Ferienanspruch bei Stundenlohn in der Schweiz
Angestellte mit Stundenlohn haben ebenfalls Anspruch auf Ferien, meist in Form eines prozentualen Zuschlags (ca. 8–10 %) auf den Lohn.
📌 Wichtig:
- Die Auszahlung darf nur erfolgen, wenn dies im Arbeitsvertrag transparent geregelt ist.
- Ferien müssen als Freizeit bezogen werden – nicht einfach pauschal abgegolten.
Ferienanspruch bei Kündigung: Auszahlung und Resttage
Bei Kündigung müssen offene Ferien bezogen oder ausbezahlt werden. Eine Auszahlung ist nur dann zulässig, wenn der Bezug aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
Sonderregelungen & Spezialfälle
- Krankheit während Ferien: Die betroffenen Tage werden nicht als Ferien angerechnet, wenn Arbeitsunfähigkeit vorliegt (OR Art. 329d). Melden Sie dies Ihrem Arbeitgeber und legen Sie eine ärztliche Bescheinigung vor.
- Feiertage in Ferien: Diese zählen nicht als Ferientage.
- Kürzung des Anspruchs: Möglich bei längerer Krankheit (über einen Monat) oder unbezahltem Urlaub, anteilsmässig.
- Ablehnung durch den Arbeitgeber: Ferien müssen einvernehmlich geplant werden; eine willkürliche Ablehnung ist unzulässig.
- Bei Kündigung: Offene Ferien müssen ausgezahlt werden.
Hinweis: Planen Sie Ferien schriftlich und frühzeitig, um Konflikte zu vermeiden.
FAQ – Häufige Fragen zum Ferienanspruch Schweiz
Wie viele Ferientage stehen mir gesetzlich zu?
→ Mindestens 20 Tage (4 Wochen) bzw. 25 Tage (5 Wochen) für Jugendliche.
Können Ferien ins nächste Jahr übertragen werden?
→ Ja, aber sie verfallen nach 5 Jahren.
Habe ich während der Probezeit Ferienanspruch?
→ Ja, jedoch oft reduziert oder individuell geregelt.
Wie ist das bei Stundenlohn geregelt?
→ Ferien müssen bezogen werden; zusätzlich meist ein Zuschlag von 8–10 % auf den Lohn.
Was passiert mit offenen Ferien bei Kündigung?
→ Diese müssen entweder bezogen oder ausbezahlt werden.
Checkliste für Ihren Ferienanspruch
- Alter unter 20? → 5 Wochen.
- Pensum unter 100 %? → Anteilsmäßig berechnen.
- GAV in Ihrer Branche? → Möglicherweise mehr Ferien.
- Offene Ferien? → Nehmen oder übertragen.
- Unsicher? → Vertrag prüfen oder SECO konsultieren.
Fazit
Der gesetzliche Ferienanspruch bildet die Grundlage, doch in der Praxis sind branche-, alters- und anstellungsabhängige Unterschiede entscheidend. Während Mitarbeiter im Monatslohn ihre Ferien als bezahlte freie Zeit beziehen, wird bei Stundenlöhnern der Anspruch oft über einen prozentualen Zuschlag abgegolten – vorausgesetzt, dies ist transparent geregelt.